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Landkreis
15.09.2018

Volksverhetzung: Kommentar kostet 6300 Euro

Wegen eines Kommentares auf der Facebook-Seite der Donauwörther Zeitung muss ein junger Mann 6300 Euro Strafe zahlen. Das ist das Ergebnis eines Prozesses am Nördlinger Amtsgericht.
Foto: Manuel Wenzel (Symbolbild)

Beitrag bei Facebook hat für einen 24-Jährigen teure Konsequenzen. Mit welchen Mitteln die Staatsanwaltschaft die Täter aufspürt.

Es ist ein Phänomen, das sich immer wieder beobachten lässt: Wenn Medien wie unsere Zeitung über Vorfälle oder Probleme mit Flüchtlingen berichten, dann sind Schmähkommentare im Internet fast garantiert. Sogar Gewalt- und Todesdrohungen gibt es immer wieder. So war es auch nach einem Vorfall rund um die Lichternacht in Donauwörth im vergangenen November. Ein 24-Jähriger aus einer Jura-Gemeinde schrieb auf der Facebook-Seite unserer Zeitung: „Wir wissen alle genau wo diese Asche Männlein herkommen, auf in die parkstatt Feuer machen.“ Dahinter postete er zwei lachende Gesichter.

Weil der Beitrag von einem anderen Nutzer bei der Polizei gemeldet wurde, erhielt der junge Mann einen Strafbefehl über 6300 Euro. Er räumte zwar die Tat ein, klagte aber gegen die Höhe der Strafe. Er wollte sowohl weniger Tagessätze als auch eine niedrigere Summe pro Tag zahlen. Festgesetzt waren im Strafbefehl 140 Tagessätze zu je 45 Euro ein. Deswegen kam es jetzt vor dem Amtsgericht Nördlingen zum Prozess. Angeklagt war er wegen Volksverhetzung. Anlass für seinen Kommentar war ein DZ-Bericht über die Ü-30-Party im Tanzhaus in der Reichsstraße. Dort musste die Polizei damals anrücken, weil sich eine Gruppe Alkoholisierter aggressiv verhalten hatte, weil ihnen der Zutritt verwehrt wurde. Dabei handelte es sich um Asylbewerber. „Ich war empört über das Verhalten und bin es immer noch“, erläuterte er den Grund seines Beitrags. Er machte vor Gericht geltend, dass sein Beitrag sarkastisch gemeint gewesen sei. Die beiden lachenden Gesichter hinter seinem Eintrag würden dies zeigen. „Ich selbst würde mich auch nie an derartigen Aktionen beteiligen“, versicherte er. Richterin Katrin Wegele bezweifelte, dass jeder Leser beziehungsweise Nutzer in dem Kommentar eine sarkastische Äußerung sehe.

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