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Monheim/Augsburg
17.11.2022

Raser von Monheim: Gut sechs Jahre Haft, lebenslange Bürde

Der Hauptangeklagte (links) im Monheimer Raser-Prozess mit seinen beiden Anwälten Hans-Dieter Gross und Moritz Bode (rechts) vor der Bekanntgabe des Urteils.
Foto: Wolfgang Widemann

Plus Das Landgericht verurteilt zwei junge Männer aus Monheim wegen eines verbotenen Kfz-Rennens mit Todesfolge. Der Vorsitzende Richter wählt klare Worte.

Es sind eindringliche und ebenso klare Worte, die Roland Christiani am Ende des Prozesses gegen zwei junge Männer aus Monheim wählt. Vor allem mit dem 28-Jährigen, der am frühen Abend des 6. April 2021 auf der Staatsstraße zwischen Warching und Monheim am Steuer eines Audi A5 saß, hemmungslos raste und einen fürchterlichen Unfall verursachte, beschäftigt sich der Vorsitzende Richter der 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg. Die musste in einem Fall, der in mancherlei Hinsicht einmalig sein dürfte und fassungslos macht, das richtige juristische Maß finden. "Es ist kein Mord, aber es ist das verbotene Rennen gegen sich selbst", sagt Christiani bei der Verkündung der Urteile. Wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge muss der Verursacher für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Der Beifahrer kommt wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe davon.

Gericht: Auto war auf der Straße bei Monheim mit der maximal möglichen Geschwindigkeit unterwegs

Für das Gericht steht nach einem aufwendigen Verfahren fest, dass der 28-Jährige mit der maximal möglichen Geschwindigkeit auf der kurvigen Landstraße unterwegs war - und das zum wiederholten Male. Auf mindestens 200 Stundenkilometer beschleunigte der junge Mann den Wagen. Christiani bezeichnet das Tempo als "Irrsinn". Ziel sei gewesen, an einer Art Kuppe in irgendeiner Form abzuheben. Dass sich die beiden Insassen des Fahrzeugs an der Geschwindigkeit berauschten, war durch die Aufnahmen einer Videokamera (Dashcam) dokumentiert, die in dem Audi installiert war.

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