Schulen im Landkreis Dillingen informieren über Einschreibetermine
Auch wenn das neue Schuljahr noch in weiter Ferne liegt, die Einschreibungen gehen schon bald los. Was Eltern von ABC-Schützen im Landkreis Dillingen jetzt wissen müssen.
Das Staatliche Schulamt Dillingen hat die Termine für die Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2021 bekannt gegeben.
- Grundschule am Aschberg in Weisingen, Klassenzimmer im Neubau, Mittwoch, 17. März, ab 14 Uhr. Im Fall einer Pandemie bedingten Änderung erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung.
- Grundschule Bächingen, Dienstag, 16. März. Die Termine werden den Eltern schriftlich mitgeteilt.
- Grundschule Bissingen, Dienstag, 16. März, ab 14 Uhr. Den Eltern werden genauere Informationen noch schriftlich mitgeteilt. Änderungen – auch kurzfristige – sind aufgrund der Pandemielage möglich.
- Grundschule Dillingen, Dienstag, 16. März, Dillingen-Kernstadt, Rosenstraße 3, von 8 bis 11 Uhr für Eltern, die noch zugezogen sind oder kein Benachrichtigungsschreiben der Schule erhalten haben.
- Peter-Schweizer-Grundschule Gundelfingen. Die Schuleinschreibung für die Schulanfänger in der Stadt samt Echenbrunn und Peterswörth findet in Zeitschienen von Montag, 22. Februar, bis Mittwoch, 17. März, statt. Alle notwendigen Informationen werden den Eltern per Post zugestellt.
- Zacharias-Geizkofler-Grundschule Haunsheim, Mittwoch, 17. März, ab 13.30 Uhr (Terminvergabe erfolgt schriftlich vorab).
- Grundschule Höchstädt, Dienstag, 16. März, von 13 Uhr bis 15.30 Uhr und Mittwoch, 17. März, von 13 Uhr bis 14.45 Uhr. Die genaueren Zeiten werden den Eltern per Post mitgeteilt.
- Carolina-Frieß-Grundschule Lauingen. Die Schuleinschreibung kann bis zum 12. März schriftlich erfolgen. Bei Fragen, in Bezug auf Rückstellungen und Korridorkinder bitte telefonisch individuelle Termine vereinbaren.
- Grundschule Schwenningen im Schulgebäude. Dienstag, 16. März, von 13 bis etwa 16 Uhr.
- Bachtal-Grundschule, Dienstag, 16. März, Informationen und Termine werden den Eltern persönlich mitgeteilt.
- Grundschule Wittislingen. Individuelle Termine, Anmeldezeiten wurden den Eltern zugesandt.
Folgende Regelungen sind bei der Schuleinschreibung 2021 im Landkreis Dillingen zu berücksichtigen:
Der allgemeine Stichtag ist der 30. September. Alle Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, gelten in Bayern als allgemein schulpflichtig. Als auf Antrag schulpflichtig gelten Kinder, die nach dem 30. September bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden. In diesem Fall genügt der Antrag der Eltern. Zu einer Prüfung der Schulfähigkeit kommt es hier nur im Zweifelsfall. Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist dagegen in jedem Fall ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich, das über die sogenannte „vorzeitige Aufnahme“ entscheidet. In derartigen Fällen liegt die endgültige Entscheidung bei der Schulleitung.
Neu seit dem Schuljahr 2019/2020 ist:
- Kinder, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, können schulpflichtig werden. Diese Kinder durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren an den Schulen ebenso wie alle anderen Kinder und es ergeben sich insoweit keine Änderungen. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse berät die Schule die Erziehungsberechtigten und spricht eine Empfehlung aus. Die Erziehungsberechtigten entscheiden dann, ob ihr Kind bereits zum kommenden Schuljahr (2021/2022) oder erst zum darauffolgenden Schuljahr (2022/ 2023) eingeschult wird.
- Damit wird laut Schulamt nicht nur den Elternwillen gestärkt, sondern auch die Erziehungspartnerschaft von Schule und Eltern, und man berücksichtige die individuelle Entwicklung der zwischen Juli und September geborenen Kinder in besonderer Weise.
- Wenn die Erziehungsberechtigten die Einschulung auf das folgende Schuljahr verschieben möchten, müssen sie dies der Schule bis spätestens 12. April 2021 schriftlich mitteilen. Eine Verlängerung der Frist ist – auch im Hinblick auf das weitere Verfahren und den Klassenbildungsprozess – nicht möglich. Geben die Eltern bis 12. April keine Erklärung ab, wird ihr Kind zum kommenden Schuljahr 2021/2022 schulpflichtig. Vorsorglich macht das Schulamt darauf aufmerksam, dass eine Zurückstellung in besonderen Fällen unverändert möglich ist. Kinder, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden, sollten für die Dauer der Zurückstellung entsprechende Fördermaßnahmen (etwa Logopädie, Ergotherapie etc.) in Anspruch nehmen. Die Zurückstellung vom Schulbesuch ist nur dann zulässig, wenn keine Anhaltspunkte für einen sonderpädagogischen Förderbedarf bestehen. In allen Fällen liegt die endgültige Entscheidung bei der Schulleitung. Details des Verfahrens regeln die einzelnen Grundschulen. (pm)
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