Der tiefe Fall von Kreisrat Thomas Weißinger
Thomas Weißinger hat den Kampf um sein Kreistagsmandat verloren. Der frühere Kissinger CSU-Bürgermeisterkandidat und Kreisrat unterlag gestern in einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg. Die 3. Kammer unter Vorsitz von Gerichts-Präsident Ivo Moll schenkte vor allem Weißingers ehemaligen Nachbarn in Horgau (Kreis Augsburg) Glauben.
Um wahlberechtigt zu sein für Gemeinderat und Kreistag muss ein Kandidat aber mindestens sechs Monate vor der Wahl den "Schwerpunkt seiner Lebensbeziehungen" im Wahlkreis haben, in dem er antritt. Die Kommunalwahl fand am 2. März 2008 statt, Thomas Weißinger hätte sich mit seiner Familie also ab dem 2. September 2007 in Kissing aufhalten müssen, hätte dort laut bayerischer Gemeinde- und Landkreiswahlordnung seine "vorwiegend benutzte Wohnung" haben müssen. Eine Rechtsordnung, die auf verheiratete Kandidaten zutrifft.
Bereits vor der Beweisaufnahme hatte Ivo Moll diese Rechtsbegriffe für die überaus zahlreich erschienenen Zuhörer - man kam gleich in zwei Sälen des Verwaltungsgerichts zusammen - in verständliche Worte übersetzt und damit den Knackpunkt der Verhandlung benannt: Welche Wohnung - die Horgauer oder die im Untergeschoss von Thomas Weißingers Eltern in Kissing - war die "Familienwohnung"? Welche diente als Rückzugsraum, in welcher spielt sich das Familienleben ab? "Welche ist die, von der man sagen kann: ¿My home is my castle?¿"
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