Gerichtsprozess: Es gibt Ärger um das Tierheim Lechleite
Die Leiterin der Derchinger Einrichtung erhält einen Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Weil sie Einspruch erhebt, kommt es zum Prozess.
Seit 1993 leitet Gerlinde Bitzl das Tierheim Lechleite in Derching. Nun steht sie wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht. Walter Hell, Direktor des Amtsgerichts Aichach, erläutert den Hintergrund. Demzufolge wurde gegen Bitzl ein Strafbefehl in Höhe von 2800 Euro erlassen, weil zwei Hunde, die sich in Obhut des Heims befanden, nicht behandelt worden seien. Bei dem einen Tier seien Zahnbett und Zahnfleisch entzündet gewesen, das andere habe sich nach einer Operation am Gehörgang gekratzt und geblutet. In beiden Fällen hätten Tierärzte eine Behandlung für nötig gehalten.
Wurde ein Hund wegen seines Gewichts nicht operiert?
Vom Ausgang des Prozesses wird mit abhängen, ob das Veterinäramt am Landratsamt Aichach-Friedberg die vor über einem halben Jahr abgelaufene Betriebserlaubnis verlängert. Behördensprecher Wolfgang Müller erläutert, der Betrieb sei derzeit geduldet. Inhaber der Erlaubnis zum Betrieb ist der Verein Tierheim Lechleite, den Bitzl einst ins Leben rief. Vom Landratsamt heißt es: „Als verantwortlicher Erlaubnisinhaber hat er (der Verein, Anm. d. Red.) seiner tierschutzrechtlichen Verantwortung nachzukommen, eine sachkundige und zuverlässige Person mit der Tierheimleitung zu beauftragen. Grundsätzlich gilt, dass im entsprechenden Verwaltungsverfahren alle Tatsachen und Aspekte berücksichtigt werden müssen. Dies gilt unter anderem auch für das Ergebnis der für den 10. Oktober vorgesehenen Gerichtsverhandlung.“
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