So will Thomas Weißinger sein Recht einklagen
"Ich wollte zu 99,9 Prozent nicht klagen", sagt Thomas Weißinger. Er zog dennoch vor das Verwaltungsgericht in Augsburg, seine Klageschrift traf dort fristgerecht am Montag ein. Weißinger kämpft also weiter um sein Kreistagsmandat und gibt zwei Gründe dafür an.
Von Daniel Wirsching
Kissing/Aichach. "Ich wollte zu 99,9 Prozent nicht klagen", sagt Thomas Weißinger. Er zog dennoch vor das Verwaltungsgericht in Augsburg, seine Klageschrift traf dort fristgerecht am Montag ein. Weißinger kämpft also weiter um sein Kreistagsmandat, und als Gründe dafür gibt er an: Leserbriefe in unserer Zeitung, in denen er als "Falschspieler" dargestellt und der Kissinger CSU-Ortsvorsitzende Reinhard Gürtner zum Rücktritt aufgefordert wurde sowie die Ermittlungen der Rechtsaufsicht im Landratsamt, die er für nicht rechtmäßig hält. Weißinger kämpft zugleich um seinen Ruf und pocht darauf, dass "Recht haben und Recht bekommen zweierlei Paar Schuhe" seien.
Auf welche Art er zu seinem Recht kommen will, zeigt sein Anwalt Frank Lehnert von der Augsburger Kanzlei Kiederle und Dr. Schulz auf. Lehnert wird in einer mündlichen Verhandlung anführen, dass Regierung von Schwaben und Landratsamt als Rechtsaufsichtsbehörden bei ihren Bescheiden "eine Umkehr der Beweislast zulasten von Thomas Weißinger annehmen". Lehnert erklärt das wie folgt: "Herr Weißinger war kooperativ und hat dem Landratsamt alle notwendigen Unterlagen mitgeteilt. Er hat alles getan, was er tun musste nach dem bayerischen Wahlrecht." Das Landratsamt habe ab einem gewissen Zeitpunkt jedoch immer mehr Nachweise gefordert, "und zwar auch, dass Thomas Weißinger selbst beweisen sollte, dass sein Lebensmittelpunkt in Kissing gewesen ist". "Das wäre eigentlich Aufgabe des Landratsamtes gewesen."
Und weiter: "Ich will der Behörde nicht unterstellen, dass sie absichtlich gehandelt hat. Aber sie ist falsch an die Sache herangegangen. Das Landratsamt hat unsauber gearbeitet." Mehr noch: "Wir haben das Gefühl, dass das Landratsamt Dinge aus dem Privatbereich der Familie Weißinger - bewusst oder unbewusst sei dahingestellt - zum Gegenstand öffentlicher Diskussionen machte." Das Landratsamt lanciert private Details und treibt somit Politik? Ein harter Vorwurf.
Anja Ißbrücker, Abteilungsleiterin Kommunalaufsicht im Landratsamt, möchte sich zum Inhalt der Klageschrift nicht äußern. Zu den Vorwürfen sagt sie: "Es ist definitiv nichts in der Öffentlichkeit lanciert worden. Wir haben außer den normalen Verfahrensfragen nichts an die Presse weitergegeben. Zu lesen waren oft Behauptungen anderer, für die man uns nicht in die Verantwortung nehmen kann." In den kommenden Wochen werde man eine Stellungnahme vorbereiten und sie mit den Verfahrensakten an das Gericht senden. "Wir werden auf unsere bisherigen Ermittlungen und den Bescheid verweisen", sagt sie.
Thomas Weißinger beteuert nach wie vor, dass sein Lebensmittelpunkt rechtzeitig vor der Wahl in Kissing gewesen sei. Die Behörden hätten "Aufenthalte der Familie Weißinger am Zweitwohnsitz in Horgau dahin gehend interpretiert, dass auch der Schwerpunkt der Haushaltsführung dort verortet sei", teilt sein Anwalt Lehnert mit. Es sei im Zweifel zum Nachteil für den Betroffenen vorgegangen worden. "Grundsätzlich müsste das Verwaltungsgericht hier Beweis erheben." Hildegard Schrieder-Holzner, Pressesprecherin am Verwaltungsgericht, kann momentan keinen Verhandlungstermin nennen. Erfahrungsgemäß, sagt sie, könnte die Verhandlung drei Monate nach Klageeingang, das wäre Mitte November, beginnen.
Roland Fuchs, SPD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag, hält die ungeklärte Situation für schwierig. "Jetzt geht¿s von vorne los", sagt er. "Wenn Regierung von Schwaben und Landratsamt zur Auffassung gekommen sind, dass Weißinger nicht wählbar war, dann ist das eine Feststellung von großem Gewicht." Letztendlich sei es aber sein gutes Recht zu klagen. "Ob¿s klug ist oder nicht, das weiß ich nicht."
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