Kläranlagenstreit: Bewährungsstrafe für Ex-Polizisten
Werner Böhm wegen übler Nachrede verurteilt. Kühbachs Bürgermeister Lotterschmid hatte ihn angezeigt.
Ein pensionierter Polizist unterstellt einem Bürgermeister, dass er kriminell ist. Das hat Werner Böhm nach Ansicht des Amtsgerichts Aichach in Schreiben unter anderem an Medien getan. Darin behauptete er, Kühbachs Bürgermeister Johann Lotterschmid habe den Mitarbeitern seiner Gemeinde mit Abmahnungen gedroht, wenn sie das von Böhm initiierte Bürgerbegehren gegen den Neubau der Kläranlage unterzeichnen.
Das wertete Richter Walter Hell nun als üble Nachrede gegen eine Person des öffentlichen Lebens. Er verurteilte den 68-Jährigen zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Schon zwei Mal versuchte Böhm, mit Bürgerbegehren den Neubau der Kläranlage zu verhindern. Beide Male lehnte der Kühbacher Gemeinderat das Begehren wegen rechtlicher Mängel ab. Aktuell ist beim Verwaltungsgericht Augsburg eine Klage Böhms gegen diese Entscheidung anhängig. Nach Ansicht des 68-Jährigen ist es vor allem der Rathauschef, der dem Bürgerbegehren feindlich gegenübersteht.
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