Neues Gesetz zu Mehrwegverpackungen verunsichert die Gastronomen
Plus Ab 1. Januar müssen Gastronomiebetriebe Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Doch es gibt (noch) kein einheitliches System.
Es ist ein Gesetz, dass so manchem Gastronom schon jetzt einige Bauchschmerzen bereitet. Ab Januar sind Gastronomiebetriebe und Caterer mit insgesamt mehr als fünf Beschäftigten oder einer Verkaufsfläche von mehr als 80 Quadratmetern gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden ohne Zusatzkosten in Mehrwegverpackungen Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Doch welches System dafür genutzt wird, kann jeder selbst entscheiden. Um sich nun beispielweise in Stadtbergen einen Kaffee-to-go zu kaufen, mit der Tram nach Augsburg zu fahren und dort den Becher gegen das gezahlte Pfand wieder zurückzugeben, wünschen sich die Grünen ein möglichst einheitliches System. Dass dies nicht so einfach wird, wurde jetzt im Stadtrat bei der jüngsten Sitzung deutlich.
"Wir brauchen in diesem Bereich eine Vernetzung", sagte Fabian Münch von den Grünen. Es müsse möglich sein, dass sich jemand Essen beim Griechen bestellt und abholt und am nächsten Tag beim Italiener wieder abgeben kann und das Pfand dann erstattet bekommt. Die Grünen würden sich daher von der Stadt wünschen, dass sie einen Raum und Moderator zur Verfügung stellt und sich dann alle Gastronomen mehrheitlich auf ein gemeinsames System einigen. "In Schwabmünchen läuft eine Unternehmerin bereits alle Gastronomen ab, um das zu erreichen", sagte Münch. Unterstützung bekommt sie dabei vom dortigen Bürgermeister Lorenz Müller.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
"...in Mehrwegverpackungen Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. "
So langsam führt sich das ganze System ad absurdum. Nehme ich mir z. B. eine Pizza zum Abholen, so frage ich mich, in was, womit, wozu diese Mehrwegverpackung sein soll? Und vor allen Dingen, wie hygienisch sich das später in der Praxis darstellt. Und absolut lächerlich "...ihren Kunden ohne Zusatzkosten ...". Glaubt eigentlich der Gesetzgeber, dass diese Kosten nicht auf den Kunden umgesetzt werden? Alles und jedes, was als Kosten bis zum Verkauf aufläuft, kommt in die Kalkulation des Verkaufspreises! Auch eine jetzt vorgeschriebene Verpackung. Bleibt die Frage, ob hier nicht weit über das Ziel hinaus geschossen wird?