Die städtischen Anlagen in Günzburg haben eine blutige Vergangenheit
Plus In der Grünanlage in Günzburg steht ein Stein, der für mehr als 200 Jahre für die Bevölkerung wichtig war. Der Park steht unter Denkmalschutz.
Die städtischen Anlagen in Günzburg sind ein Ort der Erholung. Eine Oase der Ruhe und der Besinnung. Während sich Spaziergänger gerne in der „grünen Lunge“ die Beine vertreten und die Bewegung genießen, toben Kinder auf dem Spielplatz herum. Doch der Park, der seit mehr als zehn Jahren unter Denkmalschutz steht, hat auch eine blutige Vergangenheit.
Es geht um sogenannte Blutbannsteine und den dazugehörigen Blutbannbezirk. Was es damit auf sich hat, weiß Günzburgs Stadtarchivar Raphael Gerhardt genau: „Die Stadt Günzburg hatte seit 1418 die Hohe Gerichtsbarkeit – das war ein sehr wichtiges Recht und hohes Privileg.“ Günzburg durfte dadurch Urteile für gravierende Delikte wie Raub oder Mord sprechen und damit über Leben und Tod der Beschuldigten entscheiden. König Sigismund hatte dieses Recht Günzburg einst verliehen. Doch wo galt dieses Recht genau? Die Grenzverläufe waren nirgends aufgezeichnet, und so gab es im Laufe der Jahrzehnte immer wieder Streit darüber, ob die Stadt Günzburg oder die Markgrafschaft Burgau zuständig sei.
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