Familie leidet nach Unfall auf A8 noch immer
Warum der Prozess gegen einen 50-Jährigen vor dem Günzburger Amtsgericht trotzdem mit einem Freispruch endet.
Vier zum Teil schwer verletzte Menschen und mehrere erheblich demolierte Autos waren die Bilanz einer Karambolage auf der A8 nahe der Ausfahrt Günzburg im Oktober 2016. Erst mehr als zwei Jahre später musste sich jetzt ein 50-Jähriger wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung verantworten, weil er mit einem plötzlichen Überholmanöver den Crash ausgelöst haben soll. Nach gut sechsstündiger Verhandlung wurde der Angeklagte freigesprochen.
„Wahrscheinlich waren Sie beteiligt“, gab Richter Martin Kramer dem 50-Jährigen mit auf den Weg, „und haben unaufmerksam die Spur gewechselt“. Trotzdem ging der Angeklagte straffrei aus, denn das Gericht konnte nicht mit Sicherheit feststellen, wie sich das Geschehen abgespielt hat. Ausschlaggebend waren unterschiedliche Zeugenaussagen und widersprüchliche Gutachten zweier Sachverständiger.
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