Prozess: Frau zweimal angegriffen - und kein Gefängnis
Plus Eigentlich war eine Bewährung für die erste Tat seine letzte Chance gewesen. Doch er wurde rückfällig. Warum das Amtsgericht Günzburg ihn nicht in Haft schickt.
Körperverletzung, Sachbeschädigung, unerlaubter Besitz und unerlaubtes Führen einer Schusswaffe, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung: Ein zur Tatzeit 51 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Unterallgäu hat eine ganze Liste an Anklagen am Hals. Dabei stand er unter offener Bewährung. Jetzt ist in Günzburg am Amtsgericht gegen ihn verhandelt worden.
Demnach hatte er am 2. Februar dieses Jahres gegen 21.45 Uhr in Breitenthal eine Frau am Hals angegriffen und zu Boden gestoßen. Dadurch erlitt sie laut Anklage eine Schürfwunde am Hals sowie Kopfschmerzen. Anschließend warf der Angeklagte im Erdgeschoss des Anwesens eine Kommode und einen Kleiderständer um, wodurch die Kommode, ein Aufstellspiegel, ein Springbrunnen und eine Lampe beschädigt wurden. Der Schaden beträgt mindestens 150 Euro. Ohne die Erlaubnis dafür zu haben, hatte der Mann zudem eine geladene Schreckschusswaffe in der Satteltasche seines Fahrrads dabei.
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