Streit um zerstörte Eisenbahnbrücke
Die Versicherung möchte für den Neuaufbau der demolierten Eisenbahnbrücke über die B10 bei Günzburg nicht zahlen. Der Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet will nun Klage beim Landgericht einreichen.
Die Versicherung stellt sich stur. Der Zweckverband „Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ erwägt deshalb, demnächst Klage beim Landgericht Memmingen einzureichen. Dabei geht es um die im März bei einem Verkehrsunfall zerstörte frühere Eisenbahnbrücke über die B 10 am Stadtrand von Günzburg in Richtung Leipheim. Wie berichtet, war am 27. März der Fahrer eines mit einem Bagger beladenen Tiefladers gegen die Brücke gefahren. Die frühere Eisenbahnbrücke, die Teil der Gleisverbindung vom Günzburger Bahnhof zum Fliegerhorst war, wurde dabei vom Arm des Baggers so stark beschädigt, dass sie komplett abgerissen werden musste.
Im Wirtschafts- und Strukturbeirat fragte der Günzburger Kreisrat Ferdinand Munk, ob die Brücke jemals wieder aufgebaut werde. Landrat Hubert Hafner erklärte, schon seit geraumer Zeit werde mit der Versicherung des Fuhrunternehmers in dieser Sache gestritten. Die Versicherung stehe auf dem Standpunkt, dass die Eisenbahnbrücke seit Jahren nicht genutzt wurde und künftig nicht mehr gebraucht werde. Sie weigere sich deshalb, die Kosten eines Wiederaufbaus mindestens anteilig zu bezahlen.
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