Apotheken-Schließung: Landratsamt räumt letzte Frist ein
Plus Der Jettinger Pharmazeut wollte die Schließung per Eilantrag verhindern. Das scheiterte. Die Aufsichtsbehörde gewährt trotzdem noch 14 Tage Kulanz.
Der Apotheker der St.-Martins-Apotheke in Jettingen hat erfolglos versucht, juristisch dagegen vorzugehen, dass er seine Apotheke schließen muss. Das hatte das Landratsamt Günzburg als Aufsichtsbehörde angeordnet, weil sie den Pharmazeuten als unzuverlässig einstuft. Seinen Eilantrag gegen den Widerruf der Betriebserlaubnis für die Apotheke hat das Augsburger Verwaltungsgericht nun mit Beschluss vom 20. November abgelehnt. Am Donnerstag wurde die Gerichtsentscheidung veröffentlicht.
"Nicht für den menschlichen Verzehr geeignet"
Erstmals sind die Vorwürfe, die das Landratsamt, das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), die Kriminalpolizei Neu-Ulm und die Staatsanwaltschaft Memmingen erhoben hatten, vom Gericht präzisiert worden. Danach sind im nicht zur Apotheke gehörenden Keller des Privathauses des Apothekers nach Überzeugung des Gerichts unter „hygienisch untragbaren Zuständen Arzneimittel hergestellt und in Verkehr gebracht“ worden. In der Pressemitteilung führte das Verwaltungsgericht explizit Staub, Schmutz und beißenden Geruch auf. Allein deshalb sind die Produkte nach den Worten von Gerichtssprecher Wolfgang Miller „nicht für den menschlichen Verzehr geeignet“ gewesen.
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