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Landkreis Günzburg
17.02.2020

Wahlplakate aufhängen: Was dürfen Parteien und was nicht?

Das Bild der Städte und Gemeinden wird derzeit auch geprägt von den Wahlplakaten politischer Gruppierungen und Parteien, deren Vertreter sich am 15. März zur Wahl stellen – wie hier in Günzburg.
2 Bilder
Das Bild der Städte und Gemeinden wird derzeit auch geprägt von den Wahlplakaten politischer Gruppierungen und Parteien, deren Vertreter sich am 15. März zur Wahl stellen – wie hier in Günzburg.
Foto: Bernhard Weizenegger

Plus Was Parteien beachten müssen, wenn sie für sich werben wollen. Wo Plakate gebrannt haben. Und warum die Stadt Günzburg nun tätig wird.

In knapp einem Monat ist das meiste vorbei. Nur an den Orten, an denen keiner der Bewerber für das Amt des Bürgermeisters oder des Landrats die absolute Mehrheit erringen kann, kommt es zwei Wochen nach dem eigentlichen Wahltermin, am 29. März, zu einer Stichwahl der beiden stimmenstärksten Kandidaten.

Schon jetzt sind die bevorstehenden Kommunalwahlen im Landkreis Günzburg unübersehbar, wie die vielen Plakate an den Straßen, auf eigens zugewiesenen Flächen und an Plakattafeln beweisen. Fast auf den Tag genau vor sieben Jahren hat sich das Innenministerium mit „Werbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen“ beschäftigt und den Parteien und politischen Gruppierungen in einer Bekanntmachung „angemessene Werbemöglichkeiten“ eingeräumt.

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