Arbeitspflicht für Asylbewerber: Was dafür und dagegen spricht
Plus Die gemeinnützige Arbeit für eine minimale Aufwandsentschädigung ist umstritten. Aus guten Gründen. Doch es ist auch konsequent. Zwei Meinungen.
Maximal 20 Stunden zu einem Stundenlohn von 80 Cent gemeinnützige Arbeit leisten: Ist das der richtige Weg in der Asylpolitik im Landkreis? Zwei Autoren, zwei Betrachtungsweisen zum Thema.
Contra: 80 Cent Jobs sind würdelos
Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Geflüchtete zu mies bezahlter Arbeit zu verdonnern. Nur weil solche 80-Cent-Jobs wohl gesetzeskonform sind, sind sie deswegen nicht automatisch richtig. Am Wertstoffhof schuften oder in Grünanlagen Müll wegräumen – das müssen andere auch machen, wenn es denn ihr Job ist. Aber diejenigen, die einen solchen Beruf ergreifen, werden dafür entsprechend bezahlt, wobei bei deren Gehältern natürlich weiterhin sehr viel Luft nach oben ist. Es geht gar nicht darum, dass Geflüchtete nicht arbeiten gehen sollen. Sie sollen nur fair bezahlt werden. 80 Cent in der Stunde sind würdelos. Was der Lohn konkret bedeutet? Zwei Stunden lang schwitzen reicht vielerorts nicht einmal für eine Kugel Eis. Gelten für Geflüchtete also nicht die gleichen Rechte wie für alle anderen Menschen? In der Charta der Grundrechte der EU steht etwa: "Die Staatsangehörigen dritter Länder, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten arbeiten dürfen, haben Anspruch auf Arbeitsbedingungen, die denen der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger entsprechen."
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