Das Tierheim rückt den Hund raus
Der Streit um eine Rassehündin landet vor Gericht. Die Beteiligten einigen sich am Ende auf einen Vergleich.
Ein Zivilstreit um einen Hund ist vor dem Amtsgericht Neu-Ulm gelandet. Die Besitzerin wollte das Tier haben, das Tierheim es nicht herausgeben. Am Ende stand ein guter Ausgang für die Besitzerin: Die Frau aus Nordrhein-Westfalen darf ihren Hund in gut zehn Tagen im Weißenhorner Tierheim abholen. Dafür zahlt sie insgesamt 4000 Euro an den dortigen Tierschutzverein.
Wie berichtet, hat die Züchterin aus Nordrhein-Westfalen einen Windhund der Rasse „Italienisches Windspiel“ in der Ukraine gekauft. Als das Tier am 18. Februar mit einem Transporteur über die Grenze gebracht wurde, hat der Zoll die Hündin und mehrere andere Welpen in Berchtesgaden aus dem Verkehr gezogen. Die Tiere hatten nicht die erforderliche Tollwutschutzimpfung – und mussten erst einmal 120 Tage in Quarantäne. So fordert es das Seuchenschutzgesetz. Die jungen Hunde wurden dann nach Weißenhorn vermittelt.
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