Gemeinden gegen Alkohol
Landkreis (marie) - Grölende, trinkende Halbstarke im Park und öffentliche Saufgelage sind nicht nur kein schöner Anblick, sondern in vielen Städten der Umgebung nun auch nicht mehr erlaubt. Die Behörden von Illertissen, Neu-Ulm, Günzburg und seit Juli auch Memmingen haben auf Beschwerden reagiert und das Trinken in der Öffentlichkeit verboten.
Wie wird bei uns gegen die Belästigung durch Alkoholisierte vorgegangen? Die IZ hat bei Gottfried Schmelzle, Leiter des Ordnungsamts Illertissen, nachgefragt: Zunächst ermahnt die Polizei die Trinker und spricht einen Platzverweis aus. Sie notiert auch die Personalien und meldet diese dem Ordnungsamt. Dort wird dann darüber entschieden, ob nur eine Verwarnung ausgesprochen wird oder aber eine Geldstrafe erhoben wird. Schmelzle: "Wenn die Störung heftiger ist oder wiederholt auftritt, wird schon ein Bußgeld fällig." Zwei Mal war das dieses Jahr bereits der Fall. Allerdings hat man nicht zwangsläufig mit einer Strafe zu rechnen, wenn man sich ein Feierabendbier an der frischen Luft genehmigt - sofern dadurch niemand gestört wird.
Warum es zur Änderung der Satzung kam, erklärt das Ordnungsamt. Im August 2006 bestand "aus gegebenem Anlass" Handlungsbedarf. Konkret seien das Teenager gewesen, die vergangenes Jahr im Sommer in Grüppchen im Rosengarten saßen und die Flaschen hoben. Dadurch fühlten sich Anwohner, vor allem durch den Lärm, belästigt und riefen die Polizei. Diese jedoch konnte die Jugendliche lediglich zum Gehen auffordern, die Störenfriede feierten woanders weiter.
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