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  3. Doppelmord von Altenstadt: Urteil im Prozess gefallen

Memmingen
03.05.2024

Ehepaar muss für Doppelmord von Altenstadt lebenslang in Haft

Am Landgericht Memmingen ist im Doppelmord-Prozess von Altenstadt das Urteil gesprochen worden.
Foto: Jens Noll

Im Prozess um den Doppelmord von Altenstadt ist das Urteil gefallen. Das Schwurgericht in Memmingen verurteilte das Ehepaar zu lebenslanger Haft – und dabei bleibt es nicht.

Mit der Höchststrafe, die das deutsche Recht vorsieht, ist am Donnerstag der Prozess um den mutmaßlichen Doppelmord an einem Paar in Altenstadt (Landkreis Neu-Ulm) zu Ende gegangen. Die 1. Strafkammer am Landgericht Memmingen unter dem Vorsitz von Richter Bernhard Lang hat das angeklagte Ehepaar wegen heimtückischen Mordes aus Habgier zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und dabei auch die besondere Schwer der Schuld festgestellt. Die Kammer folgte damit den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige und seine 33 Jahre alte Ehefrau die Tötung seines Vaters und dessen Ehefrau geplant hatten, sich das Erbe des Mannes zu sichern und sicherzustellen, dass die Schenkung des Wohnhauses, in dem das Paar mit seinem zur Tatzeit zwei Jahren alten Kind wohnte, nicht wie vorgesehen rückabgewickelt wird. 

Eine mögliche Entlassung aus der Haft nach Verbüßung der Freiheitsstrafe von 15 Jahren ist mit diesem Urteil ausgeschlossen. Denn bei einer besonderen Schwere der Schuld wird laut einer Mitteilung des Gerichts nicht, wie sonst vorgesehen, nach 15 Jahren überprüft, ob die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. 

Auch der mitangeklagte Freund des Ehepaars wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Er muss laut Urteil wegen Beihilfe zum Mord für drei Jahre und zehn Monate in Haft, weil er dem Ehepaar für die grausame Tat unter anderem ein Alibi verschafft und in der Tatnacht auf die Tochter aufgepasst hatte. Der 33-Jährige hatte selbst gestanden, dem Ehepaar in der Tatnacht sein Auto geliehen und eine Wildkamera deaktiviert zu haben, damit der Verdacht nicht auf das Paar fällt. 

Vor dem Landgericht Memmingen ist der Prozess zum Doppelmord in Altenstadt gestartet. Die Angeklagten verdecken ihre Gesichter.
8 Bilder
Doppelmord in Altenstadt: Die Fotos vom Prozessauftakt am Landgericht Memmingen
Foto: Karl-josef Hildenbrand

Laut Anklage besuchte das Ehepaar den Freund in Albstadt in Baden-Württemberg und fuhr von dort aus in der Tatnacht in den etwa 110 Kilometer entfernten Altenstadter Ortsteil Untereichen, um gemeinschaftlich den im Nachbarhaus wohnenden Vater des 38-Jährigen und dessen Partnerin zu töten. Er selbst bestritt, von der Mordabsicht gewusst zu haben. Er ging nach eigenen Angaben davon aus, dass das Paar dem Senioren lediglich eine Schusswaffe unterjubeln wollte, damit dieser Ärger mit der Polizei bekommt. Doch das glaubte ihm die Kammer nicht. 

Verteidiger beantragten zwölf Jahre hat für den Doppelmord in Altenstadt

Wie die schreckliche Tat in der Nacht von 21. auf 22. April 2023 in dem Haus in Untereichen genau ablief, konnte in dem umfangreichen Prozess nicht geklärt werden. Doch die drei Richter und die beiden Schöffen sind aufgrund der Spuren am Tatort, der Obduktionsergebnisse und ausgewerteten Chatverläufen zu der Überzeugung gelangt, dass das angeklagte Ehepaar in einer gemeinschaftlichen Aktion den 70-Jährigen und die 55-Jährige in der Nacht überrascht hatte. Mit 44 Messerstichen haben sie demnach die Frau und durch minutenlanges Erwürgen den Mann umgebracht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft und der Kammer sollte es wie ein erweiterter Suizid aussehen

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Die beiden Hauptangeklagten hatten zunächst zu den Vorwürfen geschwiegen. Später hat der Sohn eingeräumt, den Vater und dessen Partnerin getötet zu haben. Seine Ehefrau sei aber nicht dabei gewesen. Die Verteidigung des 38-Jährigen hatte zwölf Jahre Haft wegen Totschlags und Körperverletzung mit Todesfolge beantragt. Die Verteidiger der beiden anderen Angeklagten haben auf Freisprüche plädiert. Die Strafkammer hatte seit Januar den Fall verhandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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