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  3. Neu-Ulm: Angeklagter wird in Vergewaltigungsprozess freigesprochen

Neu-Ulm
05.02.2022

Angeklagter wird in Vergewaltigungsprozess freigesprochen

Angeklagte in Vergewaltigungsprozessen werden überdurchschnittlich oft freigesprochen. Ein Fall am Neu-Ulmer Amtsgericht zeigt, warum das so ist.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis soll sich an seiner Ex-Partnerin vergangen haben. Das Amtsgericht Neu-Ulm spricht ihn am Ende frei – ein Fall von vielen.

Hat ein 19-Jähriger seine Ex-Partnerin vergewaltigt? Es sind harte Vorwürfe, denen sich ein junger Mann aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm vor dem zuständigen Amtsgericht stellen muss. In zwei Fällen soll es zu Übergriffen gekommen sein, auch zum Oralverkehr soll die Frau dabei gezwungen worden sein. Doch es mangelt an Beweisen.

Viele Vergewaltigungsprozesse enden mit einem Freispruch

Der aktuelle Fall am Neu-Ulmer Amtsgericht kann exemplarisch für viele Vergewaltigungsprozesse stehen. Bei keinem anderen Straftatbestand ist die Freispruchrate so hoch. Im Sexualstrafrecht werden etwa 25 Prozent der Angeklagten von Gerichten freigesprochen. Betrachtet man sämtliche Delikte, liegt diese Rate im Schnitt bei drei Prozent. Diese Zahl nennt eine auf dieses Fachgebiet spezialisierte und bundesweit tätige Anwaltskanzlei. Noch erschreckender sind die Zahlen, die ein Kriminologe in einem Bericht der ARD nennt. Nur eine von 100 vergewaltigten Frauen erlebt demzufolge die Verurteilung ihres Peinigers. Eben weil diese Verfahren oft aussichtslos scheinen und weil der Aussagenmarathon bei Polizei und Gericht für die Opfer eine enorme psychische Belastung darstellt, werden sie sehr häufig gar nicht angezeigt.

Auch der 19-jährige Angeklagte aus dem südlichen Landkreis Neu-Ulm gehörte schließlich zu den oben genannten 25 Prozent. Weil er noch so jung ist – zum Tatzeitpunkt soll er gerader erst 18 Jahre alt gewesen sein –, wurde der Fall nicht öffentlich verhandelt. Zuschauer durften nur während der Verlesung der Anklage im Sitzungssaal anwesend sein. Die Staatsanwaltschaft warf dem jungen Mann Körperverletzung und Vergewaltigung vor. Einmal soll er die Frau gegen ihren Willen ausgezogen und ihr dabei so fest an die Brust gepackt haben, dass sie blaue Flecken davontrug. Bei einem weiteren Vorfall wollte der damals 18-Jährige von seiner Bekannten einen Blow-Job, also Oralverkehr. Als die junge Frau dieser Aufforderung nicht nachkam, versuchte er dies unter Gewaltanwendung zu erzwingen, so die Anklage laut Staatsanwaltschaft.

Freispruch: Im Zweifel für den Angeklagten

Der Prozess am Donnerstag endete nach einigen Stunden mit einem Freispruch. Das teilt Alexander Kessler, Direktor des Neu-Ulmer Amtsgerichts, auf Nachfrage unserer Redaktion mit. "In dubio pro reo – im Zweifel für den Angeklagten." Der Richter zitiert diese allseits bekannte Grundlage der Rechtsprechung und erklärt, was solche Fälle für die Gerichte so schwierig macht. "Da steht es Aussage gegen Aussage, es gibt keine weiteren Tatzeugen und keine objektiven Tatbeweise." Für eine Verurteilung fehlte in diesem Fall die Grundlage.

Angesichts der schwierigen juristischen Lage kommen sich Opfer von sexueller Gewalt häufig hilflos vor. Doch auch in der Region gibt es Stellen, die Unterstützung anbieten. Die Awo Neu-Ulm zum Beispiel betreibt eine Beratungsstelle für Frauen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Auf der Website der Awo ist außerdem ein Fragenkatalog zu finden, der Hilfesuchenden unkompliziert und schnell Antworten bietet. Dort ist unter anderem eine Adresse gelistet, wo nach einer Vergewaltigung vertrauliche Spurensicherungen durchgeführt werden, oder der Hinweis, dass die Frauen bei der Polizei auch die Möglichkeit haben, ihre Anzeige bei einer speziell geschulten weiblichen Polizeibeamtin aufzugeben.

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