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18.08.2010

Analyse: Vorhang auf oder zu für Google Street?

Analyse: Vorhang auf oder zu für Google Street?
Foto: DPA

Berlin (dpa) - Ein halbnacktes Pärchen im Park, ein demonstrativer Mittelfinger, ungeschützte Gesichter: Im Netz kursieren so einige peinliche Aufnahmen, die aus dem Panoramadienst Google Street View stammen.

In wenigen Wochen soll der Dienst in Deutschland mit Bildern von Häusern und Straßen aus zunächst 20 Städten starten. Weil das umstritten ist, nimmt der Druck auf die Bundesregierung zu. Sie reagiert nun mit der Ankündigung eines Maßnahmenplans, der aber noch unscharf ist.

Sicher ist: Wer im falschen Moment am falschen Platz war, muss nicht befürchten, bald für alle im Internet sichtbar zu sein - Widerspruch gegen die Verbreitung der Aufnahme ist noch einige Wochen lang möglich. Und auch nach dem Start von Street View in Deutschland können Betroffene die Bilder aus dem Google-Dienst löschen lassen.

Die Ankündigung des Deutschland-Starts von Google Street View in der vergangenen Woche erwischte die Bundesregierung kalt. Einige Tage war unklar, wie Berlin reagieren will. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) soll aus dem Urlaub darüber nicht erfreut gewesen sein, zumal der Kabinettstermin an diesem Mittwoch zum Umgang mit Online-Geodiensten schon feststand. Verbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) macht seit einigen Monaten Front gegen den Internetkonzern. Sie forderte, dass Google die Genehmigung für Aufnahmen einholen muss. Nach der Kabinettssitzung am Mittwoch ist offen, ob ein Gesetz kommt und wie die Regelung aussehen wird.

Es ist noch komplizierter, als es scheint. Bei Geodiensten, die Adressen und Bilder miteinander verknüpfen, geht es um Daten von Unternehmen, nicht des Staates. Das Datenschutzrecht hat sich bislang aber auf das Wirken staatlicher Stellen fokussiert. Dazu kommt die Frage, inwieweit bei Diensten wie Street View überhaupt persönliche Daten tangiert sind: Kann nicht eine öffentliche Hausfassade von jedem eingesehen werden? Wann ist die Privatsphäre betroffen? Das Landgericht Waldshut-Tiengen entschied 1999, dass beim Fotografieren eines Hauses von allgemein zugänglicher Stelle der Eigentümer in seinem Nutzungsrecht nicht beeinträchtigt wird. Vor diesem Hintergrund ist es keine banale Aufgabe, das veraltete deutsche Datenschutzrecht an das Internet-Zeitalter anzupassen.

Am 20. September lädt Innenminister Thomas de Maizière (CDU) Wirtschaft, Verbraucherschützer und Ressortkollegen zu einer Art "Geo-Gipfel". Unter dem Titel "Digitalisierung von Stadt und Land" sollen Chancen und Risiken der neuen Geodienste erörtert werden. Danach will die Regierung Lösungsvorschläge vorlegen. Mit einem besseren Schutz persönlicher Daten will de Maizière nicht auf die geplante Neuregelung des Datenschutzrechts warten. Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) drückt aufs Tempo. Druck kommt weiterhin von den unionsregierten Ländern: "Die Bürger wollen rasch Rechtssicherheit", sagt der baden- württembergische Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU).

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast wirft der Regierung vor, sie habe die Entwicklung verschlafen. "Seit drei Jahren fahren die Fahrzeuge von Google durch die Straßen dieses Landes." Bisher gebe es nur ein von Google eingeräumtes Widerspruchsrecht. Es geht dabei um weit mehr als die Frage nach dem Persönlichkeitsrecht: Google Street View hat eine Debatte über Konzerne und Überwachung ausgelöst. Das Verbraucherministerium weist zudem auf das Problem der Vermarktung von Daten hin.

Die Wirtschaft befürchtet eine Regelungswut der Politik. "Deutschland kann nicht jedes Mal, wenn ein neuer Internet-Dienst an den Start geht, ein neues Gesetz erlassen", sagt der Präsident des Branchenverbands Bitkom, August-Wilhelm Scheer. Er weist auf die Vorteile von Google Street View hin: "Man kann sich damit die Suche nach einer neuen Wohnung sehr viel leichter machen, seinen Urlaub besser planen, sich nach einem netten Restaurant umschauen." Und möglicherweise auch neue Informationen über Nachbarn, Freunde und Verwandte gewinnen, wenn der Dienst startet.

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