Klage nach Unfall bei Seifenkistenrennen: So lief die Verhandlung
Plus Bei einem Seifenkistenrennen in Thannhausen ist im Juni 2018 eine Siebenjährige gegen einen Zuschauer gefahren. Was das Oberlandesgericht dazu sagt.
Ein Seifenkistenrennen ist kein Formel-1-Wettbewerb: Das ist die Erkenntnis der Münchner Richter, die über einen Unfall am Rand der Rennstrecke in Thannhausen (Kreis Günzburg) urteilen mussten. Das Oberlandesgericht (OLG) hat sich in der Verhandlung am Donnerstag zum Sicherheitskonzept der Stadt bei dem Rennen geäußert. Ein Zuschauer hatte nach einem Unfall bei dem Rennen auf Schadenersatz geklagt.
„Keine groben Versäumnisse“ konnte das OLG, wie auch schon in erster Instanz das Landgericht Memmingen, am Sicherheitskonzept erkennen, sodass die Stadt wohl nicht mit Konsequenzen rechnen muss.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Es ist schon klar wieso sich eine Stadt beziehungsweise eine Gemeinde immer weniger dafür interessiert öffentliche Veranstaltungen ab zu halten, wenn es solche (edit/mod) Menschen gibt Die immer gleich den juristischen Weg einschlagen müssen,(edit/mod/bitte bleiben Sie sachlich)