Was sich seit der Cannabis-Legalisierung im Kreis Günzburg geändert hat
Plus Seit einem Monat darf in Deutschland gekifft werden. Doch im Landkreis Günzburg bewirkte die Teil-Legalisierung vor allem eins: Ungewissheit.
Bei wem die Begriffe Bubatz, Baba Kush oder Spliff so rein gar nichts auslösen, scheint kein Kiffer zu sein. Doch um den Cannabis-Konsum kommt derzeit niemand herum - war er doch das beherrschende Gesprächsthema der letzten Wochen. Ein Staatsanwalt, ein Rechtsanwalt, ein Apotheker, ein Hausarzt, eine Oberärztin und eine Sozialtherapeutin klären auf, was sich seit der Teil-Legalisierung tatsächlich im Landkreis Günzburg verändert hat.
Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm sagt, die Gesetzesänderung bedeutete für die Staatsanwaltschaft zunächst eines: einen Haufen Arbeit. Denn die neue Bestimmung sieht vor, dass bereits verhängte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nun nicht mehr strafbar sind, ab dem 1. April erlassen werden. Die Staatsanwaltschaft Memmingen, die für die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu zuständig ist, musste laut Oberstaatsanwalt Thamm daher etwa 2000 Verfahren nochmals prüfen.
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"Wo darf ich rauchen und wo nicht - Wie soll das jemand wissen?"
War das denn vorher ein Problem als es noch illegal war?
Die wissen schon wie sie sich verhalten müssen um keinen Ärger zu bekommen, die die es jetzt trifft wollen bestenfalls provozieren.