Derivate-Prozess: Die Stadt bekommt keinen Schadensersatz
Die Stadt Landsberg blitzt in der Derivat-Affäre mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesgerichtshof ab. Jetzt steht die nächste Klage gegen die Bank an.
Jetzt ist es entschieden: Die Stadt Landsberg erhält keinen Schadensersatz von der Bank für die Verluste, die ihr aus der Zinsabsicherung durch Derivate entstanden ist. Klagegegner war das Münchner Bankhaus Hauck & Aufhäuser. Die Beschwerde der Stadt gegen die Nichtzulassung der Revision wurde vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgewiesen. „Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung“, so das Gericht. Dies hatte die Stadtjustiziarin Petra Mayr-Endhart allerdings anders gesehen, denn sie zielte auf das enge Verhältnis von Bank und Tochtergesellschaft ab. Die Stadt hatte zur Klärung beim Bundesgerichtshof einen Anwalt beauftragt. Kosten: rund 90.000 Euro. (Lesen Sie dazu auch: Die Stadt verliert erneut).
Die Stadt muss als Klägerin nun die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen. Zur Begründung: Der BGH weißt die Beschwerde zurück, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und die „Fortbildung des Rechts sowie die Sicherung einer einheitlichen Rechtssprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts nicht erfordern“. Die Vorgeschichte: Nachdem die Stadt Landsberg sowohl vor dem Landgericht als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) mit ihren Schadensersatzforderungen gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser gescheitert war, wandte sie sich an den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und reichte eine Beschwerde gegen die Oberlandesgerichtsentscheidung ein.
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