Landsberg: Gibt es eine Wende im Derivatstreit?
Plus Die Stadt Landsberg hat mit Zinsgeschäften hohe Verluste gemacht. Das Landratsamt hat sie nachträglich nicht genehmigt. Das Verwaltungsgericht bestätigt diese Entscheidung.
Ist es die Wende in der juristischen Auseinandersetzung um die Derivatgeschäfte zwischen dem Bankhaus Hauck & Aufhäuser und der Stadt Landsberg? Das Verwaltungsgericht München hat am Mittwoch deutlich gemacht, dass es die Klage der Bank gegen einen Bescheid des Landratsamts zurückweisen wird. Dessen Rechtsaufsicht hatte die für die Stadt verlustreichen Zinswetten nachträglich als nicht genehmigungsfähig eingestuft. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hegt die Stadt die Hoffnung, dass der Verlust aus den Derivatgeschäften geringer ausfallen könnte.
Zwölf Jahre nach dem Abschluss des ersten verlustreichen Derivatgeschäfts könnte wieder Bewegung in den Streit zwischen der Privatbank und der Stadt kommen. Bei den Zinsgeschäften mit der Bank in den Jahren 2008 und 2010 hatte die Stadt mehrere Millionen Euro an Verlust gemacht. Es folgten einige Prozesse gegeneinander. Zivilrechtlich zog die Stadt dabei immer den Kürzeren: Das Landgericht München I erachtete die Derivate als wirksam, das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung, und der Bundesgerichtshof nahm die Nichtzulassungsbeschwerde nicht an. Vor dem Landgericht München steht noch eine Schadensersatzklage der Stadt gegen eine Tochtergesellschaft der Bank wegen falscher Beratung aus.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.