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19.08.2009

Nein zum Ratsbegehren - Jetzt ein Bürgerbegehren?

Landsberg Das Ratsbegehren zur geplanten Fußgänger- und Radfahrerbrücke über den Lech ist vom Tisch. In seiner Sitzung am Dienstag entschied sich die Mehrheit des Stadtrates mit 17:10 Stimmen dagegen (LT berichtete). Nach Ansicht einiger Stadträte könnten jetzt jene Bürger aktiv werden, die sich gegen das Projekt wehren und ihrerseits ein Bürgerbegehren in die Wege leiten. Derweil hat Stadtrat Christoph Jell (UBV) in der Sitzung darüber informiert, dass ein Schweizer Architekt eine Hängebrücke mit Rampe für weniger als 850 000 Euro bauen kann. Das vom Stadtrat Anfang April beschlossene Bauwerk soll rund 1,6 Millionen Euro kosten.

Der Antrag für ein Ratsbegehren zum geplanten Lechsteg zwischen der Karolinenbrücke und der Staustufe 15 war von Reinhard Skobrinsky (BAL), Wolfgang Buttner (ÖDP), Christoph Jell (UBV) und Ludwig Hartmann (Grüne) gestellt worden. Die Fragestellung sollte lauten: Wollen Sie, dass die Stadt Landsberg zwischen der Lechstaustufe 15 und der Karolinenbrücke im Naturschutzgebiet einen Lechsteg für 1,6 Millionen Euro baut, der überwiegend der "Freizeitgestaltung" dient?

Der Bau einer Brücke im Naturschutzgebiet sei für viele Landsberger nicht vermittelbar, sagte Reinhard Skobrinsky in der Sitzung. Könnte das Ratsbegehren an das Ratsbegehren "Hauptplatz" angeschlossen werden, würden die Kosten wesentlich geringer ausfallen. Nach Ansicht von Christoph Jell könne die Zustimmung der Bevölkerung durch eine kostengünstigere Lösung gewonnen werden. "Geringere Kosten als Argument, das zieht", sagte Dr. Reinhard Steuer (UBV). Er ärgere sich darüber, dass sich OB Ingo Lehmann (SPD) gegen die bessere Lösung (Hängebrücke) wehrt. "Sie sollten über ihren Schatten springen und der besseren Idee zustimmen." OB Lehmann praktiziere eine Art "Brechstangen-Politik". Hendrik Lüßmann (Grüne) sprach sich für ein Ratsbegehren aus. Allerdings stehe für ihn nicht die Frage nach der günstigsten Variante im Vordergrund, sondern ob überhaupt eine Brücke gebaut werden soll. Denn bei einem möglichen Bürgerentscheid könnte genau diese Frage gestellt werden.

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