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Prozess
17.12.2011

Fahrverbot und soziale Hilfsdienste

19-jähriger Mann wird wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Landsberg „Mir tut das Ganze einfach leid“. Mit diesem Schlusswort endete das Verfahren gegen einen 19-jährigen Mann aus Penzing, der mit seinem Auto am 1. Juni im Gemeindebereich verunglückt war. Dabei war ein 13-jähriger Schüler ums Leben gekommen, dessen Schwester wurde schwer verletzt. Beide saßen damals in dem Auto des Verurteilten.

Jugendrichter Alexander Kessler verurteilte den jungen Mann jetzt wegen fahrlässiger Tötung und gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen zu 300 Stunden sozialen Hilfsdiensten und zu einem Fahrverbot von drei Monaten.

Bei der Klärung der Schuldfrage stützten sich Jugendrichter und Staatsanwältin auf ein unfallanalytisches Gutachten, das der Verkehrssachverständige Dr. Heinrich Sattel (Germering) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Augsburg erstellt hatte. Demnach soll das Zusammenspiel von abgefahrenen Reifen („die waren Schrott“), ein leicht überhöhtes Tempo („55 bis 60 km/h können nachgewiesen werden, 50 km/h sind erlaubt“), starke Regenfälle am Unglückstag und ein offensichtlicher Fahrfehler des Angeklagten zum Unglück geführt haben. Dr. Heinrich Sattel: „Als der Pkw mit dem Heck in Richtung Gegenfahrbahn ausgebrochen ist, hat der Beschuldigte offenbar in die andere Richtung gelenkt.“ Dies sei aber keinesfalls ungewöhnlich, viele andere Autofahrer hätten in dieser Situation vermutlich genauso gehandelt wie der junge Angeklagte.

Der rechte Vorderreifen wies kein Profil mehr auf

Massiv angekreidet wurden dem Beschuldigten jedoch die zum Teil „total abgefahrenen Reifen“ an dem schwarzen BMW. Am schlimmsten sah offensichtlich der Pneu vorne rechts aus, denn der habe auf einer Seite überhaupt kein Profil mehr aufgewiesen. Zweifel, dass der junge Mann den maroden Zustand der Reifen nicht gekannt haben könnte, bestanden nicht. Der junge Mann kaufte gebrauchte Fahrzeuge ein, richtete sie TÜV-fertig her und verkaufte sie weiter.

Tage vor dem Unfall war wieder ein Vorhaben in der Planung. Das Auto damals war mit Winterreifen bestückt, einer davon ging beim Fahren schnell platt. Deshalb zog der Angeklagte Sommerreifen auf, die mitgeliefert worden waren – die jedoch waren ohne oder nur mit wenig Profil.

Der Beschuldigte, der im Februar 2010 den Führerschein gemacht hat und seitdem rund etwa 11000 Kilometer gefahren war, habe dies gewusst. Er dachte aber nicht darüber nach, welche Folgen dies haben könnte, gab er Jugendrichter Kessler auf Anfrage zu verstehen.

Als einer von möglichen Gründen für den Unfall stand lange lange die These im Raum, dass Öl auf der Fahrbahn in der Nähe des Penzinger Kreisverkehrs eine Rolle gespielt hätte. Der Sachverständige räumte damit aber auf: „Das war Öl, das bei dem Zusammenprall mit einem Pkw aus Richtung Landsberg auf die Fahrbahn lief und sich schnell ausgebreitet hat“, berichtete Dr. Heinrich Sattel.

Am Morgen des Unfalltages wollte der Angeklagte bei einer ihm bekannten Familie in Oberbergen sein Handy abholen, das er am Abend zuvor dort vergessen hatte – und sich dann zu seinem damaligen Arbeitsplatz in Landsberg aufmachen. Der Angeklagte, der darum wohl gebeten wurde, nahm Sohn und Tochter der Familie im Pkw mit, um beide zur gleichen Schule in Landsberg zu bringen. anschließend kam es zu dem folgenschweren Unfall, bei dem der im Fonds sitzende 13-jährige Schüler sein Leben verlor, dessen Schwester schwer verletzt wurde.

Der Wagen des 19-Jährigen war ins Schleudern geraten, prallte mit einem entgegenkommenden Ford Escort zusammen und wurde anschließend noch in eine Straßenlaterne hineingeschleudert. Der 61-jährige Fahrer des Ford und dessen 40-jährige Mitfahrerin wurden damals nur leicht verletzt.

Beim Angeklagten kam noch Jugendstrafrecht zur Anwendung

Staatsanwältin Katja Friedrich forderte eine Verurteilung des Angeklagten zu 240 Stunden soziale Hilfsdienste, einem Fahrverbot für drei Monate und einer Geldauflage von 500 Euro. Einig waren sich Richter Alexander Kessler und Friedrich, dass der weitgehend geständige Beschuldigte trotz seiner 19 Jahre noch nach dem Jugendstrafrecht zur Rechenschaft gezogen werden kann.

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