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  3. Penzing: Fliegerhorst: Zwei Gemeinderäte fordern eine Klage der Gemeinde Penzing

Penzing
27.03.2023

Fliegerhorst: Zwei Gemeinderäte fordern eine Klage der Gemeinde Penzing

Im Penzinger Gemeinderat geht es um die möglichen Folgen für Boden und Grundwasser, nach dem Einsatz von Chemikalien am ehemaligen Fliegerhorst.
Foto: Christian Rudnik

Plus Auf dem früheren Fliegerhorst in Penzing kam die Chemikalie PFC im Löschschaum zum Einsatz. Zwei Gemeinderäte wollen die Haftungsfrage gerichtlich klären lassen.

Es ist eines der großen Themen im Zusammenhang mit dem ehemaligen Penzinger Fliegerhorst und dessen Umgebung: Wie hoch ist die Belastung von Boden und Grundwasser durch per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) und wer kommt für mögliche Langzeitfolgen auf? Die Chemikalie war im verwendeten Löschschaum enthalten. Die beiden Gemeinderäte Christian Brambach (DGP) und Roland Schmidhofer (DGU) fordern deshalb eine Feststellungsklage gegenüber der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima) einzureichen, in deren Besitz der Fliegerhorst sich aktuell befindet und von der die Gemeinde und die Stadt Landsberg das Areal erwerben möchten. Den Räten geht es dabei um Bereiche außerhalb des Fliegerhorsts. Sie erläuterten im Gremium, warum sie die Klage für wichtig halten. Bürgermeister Peter Hammer (CSU) äußerte deutliche Kritik am Vorgehen von Schmidhofer und Brambach.

Gleich zu Beginn des Tagesordnungspunktes wurden die Fronten geklärt. Schmidhofer bat den Bürgermeister, den Antrag an die Wand zu projizieren und für die Zuhörer vorzulesen. "Sie wollten den Antrag haben, ich nicht", machte Hammer klar und forderte Schmidhofer auf, sich selber zu äußern, was dieser dann auch tat. "Nur mit der Klage kann Rechtsklarheit geschaffen und eine Verjährung von Schadensansprüchen gestoppt werden. Zudem könnten sich die Bürger darauf berufen, wenn sie ihr Recht später selber einklagen müssen", argumentierte Schmidhofer. Auf der Internetseite des Landratsamts Landsberg heißt es zu dem Thema: "Personen/Institutionen, die meinen, einen Anspruch auf Schadensersatz zu haben, können sich bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben melden. Ein möglicher Verzicht auf die Einrede der Verjährung kann gegebenenfalls nach entsprechender Prüfung im Einzelfall gegenüber möglichen Anspruchsberechtigten erklärt werden." Dieser Verzicht auf die Verjährung ist begrenzt bis Ende 2024.

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