Die Prittrichinger Biber-Posse geht in die nächste Runde
Plus Die Biberpopulation am Verlorenen Bach: Sie beschäftigte schon viele Personen und hat es bereits in den Landtag geschafft. Nun gibt es eine neue Wendung.
Ein von der Gemeinde beauftragter Jäger wollte die nachtaktiven Tiere auch in der Dunkelheit mit einem Nachtsichtgerät schießen und reichte eine Petition gegen das Landratsamt ein, das ihm diesen Wunsch verwehrte. Der Landtag gab ihm recht. Unter den aktuellen Bedingungen müsste das Landratsamt die "Biberentnahme" auch mit dieser Technik erlauben. Doch nun hat das Landratsamt Landsberg die bisherige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung insoweit widerrufen, "als dass der Gemeinde Prittriching mit sofortiger Wirkung die Ausnahmegenehmigung zum Lebendfang, Tötung und Abschuss von Bibern am Verlorenen Bach, nördlich von Winkl, entzogen wird", wie es im Bescheid heißt.
Landratsamt Landsberg widerruft Genehmigung, um die Biberpopulation nicht zu gefährden
Wolfgang Müller, Pressesprecher des Landratsamts, erklärt den Sachverhalt: "Nachdem im Gemeindegebiet Prittriching seit langer Zeit keine sogenannter „Schadbiber“ mehr gemeldet oder gesichtet wurden, hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) die Ausnahmegenehmigung zum Lebendfang, zur Tötung und Abschuss von Bibern am Verlorenen Bach wieder entzogen. Dazu hat sich die UNB auch mehrfach ein Bild vor Ort gemacht. Dazu kommt noch, dass die Populationsgröße des streng geschützten Tieres nicht gefährdet werden darf." Ist die erfolgreiche Petition des Jägers damit nichtig? "Mit dieser Entscheidung des Landratsamtes ist indirekt auch die Petition beim Bayerischen Landtag berührt, denn die Grundlage ist nun nicht mehr gegeben", antwortet der Sprecher.
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