So steht es um die Arbeitspflicht für Asylsuchende im Kreis Landsberg
Plus Müll sammeln oder Hecken schneiden: Geht es nach Innenminister Herrmann, sollen Geflüchtete mehr gemeinnützig arbeiten. Auch im Kreis Landsberg könnte das umgesetzt werden.
Bayerns Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann (CSU) hat die Städte und Landkreise in Bayern dazu ermuntert, Asylsuchende für gemeinnützige Arbeit zu gewinnen. Die Menschen würden auf diese Weise einen Beitrag für die Gesellschaft leisten, was wiederum die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöht. Die Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Asylsuchende ist eigentlich seit 1993 Gesetz, allerdings setzen sie einige Kommunen im Freistaat um, andere nicht. Im Landkreis Landsberg ist die Arbeit nicht verpflichtend, sondern freiwillig. Allerdings prüft das Landratsamt, ob diese Praxis geändert wird.
Seit 27. Februar ist es laut Innenminister Herrmann durch eine Änderung im Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes leichter möglich, Asylsuchende für gemeinnützige Arbeit einzusetzen. "Die Kommune hat nun einen viel größeren Handlungsspielraum bei der Auswahl der Tätigkeit." Grundsätzlich könnten alle Asylsuchenden, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen beziehen, zu einer gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden, wenn sie arbeitsfähig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. Die Asylsuchenden erhalten dann eine pauschale Aufwandsentschädigung von 80 Cent je Stunde, die auch nicht auf die weiteren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet werden. "Wird das Angebot unbegründet abgelehnt, werden die Leistungen gekürzt", so der Minister in einer Stellungnahme.
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