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Neue StVO: Achterbahnfahren für Raser

Kommentar Von Melanie Lippl
23.07.2020

Plus Da die Straßenverkehrsordnung sowieso überarbeitet werden muss, hätte unsere Autorin da eine Idee. Was Freizeitparks wie der Skyline Park damit zu tun haben ...

Wenn Sie schon einmal im Sommer gegen 18 Uhr von Mindelheim Richtung Autohof Türkheim/Bad Wörishofen gefahren sind, dann mussten Sie vermutlich am Kreisverkehr beim Skyline Park etwas länger warten. Denn von links kommen in kurzen Abständen Autos voller erschöpfter, aber glücklicher Kinder, am Steuer des Wagens nicht minder glückliche und erschöpfte Eltern.

Den ganzen Tag draußen im Freizeitpark, Adrenalinkicks im Minutentakt – das macht riesig Spaß, schlaucht aber offenbar auch sehr. Nach all den schnellen Achterbahnen setzen die Heimfahrer meist auf Entschleunigung. Da kann es schon sein, dass auf der Landstraße, auf der man eigentlich 100 fahren darf und kann, mit 50 km/h dahingezuckelt wird – zum Leidwesen all derer, die ihren Tag nicht im Freizeitpark verbringen durften, und endlich ihren Feierabend genießen wollen.

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