Straffälliger Mann fürchtet Folter nach Abschiebung in die Türkei
Plus Wegen seiner politischen Einstellung fürchtet der Mann unmenschliche Behandlung. Er steht in Zusammenhang mit einem Aufsehen erregenden Bandenstreit in Ulm.
Am Mittwoch ist die geplante Abschiebung eines 32 Jahre alten türkischer Staatsbürgers in die Türkei wohl kurzfristig ausgesetzt worden. Doch wie geht es weiter? Muhammed T. ist in Ulm geboren und aufgewachsen. Dort lebte er, bis er in Pforzheim in Abschiebehaft kam. Er steht in Zusammenhang mit einem Aufsehen erregenden Bandenstreit zwischen der kurdisch-links orientierten Gruppe "Bahoz" und den türkisch-nationalistischen "Osmanen Germania BC" am Schwörmontag 2016 in Ulm. Der Mann bezeichnet sich selbst als kurdischer Aktivist. Er fürchtet in der Türkei Gefängnis, Folter, vielleicht den Tod. Darf so jemand abgeschoben werden – trotz seiner Geschichte?
"Zur Ausreise verpflichtet", wie es offiziell heißt, ist T. nach Angaben des baden-württembergischen Ministeriums für Justiz und Migration seit April 2015. Das Ministerium sieht keine andere Möglichkeit. Der 32-Jährige ist mehrfach straffällig geworden, er wurde unter anderem wegen Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Landfriedensbruch verurteilt.
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Die Diskussion ist geschlossen.
>>Muhammed T. widerspricht: "Entspricht es wirklich den Grundsätzen des deutschen Grundgesetzes, Menschen in autoritäre und diktatorische Länder abzuschieben, obwohl offensichtlich ist, dass diesen dort menschenunwürdige Verhältnisse drohen?", fragt er.<<
Wenn ihm die Grundsätze des deutschen Grundgesetzes so wichtig wären, hätte er nicht so eine kriminelle Geschichte. Da fällt einem ja nichts mehr ein. Das ist wirklich dreist, was der hier aufführt.