AKW-Abfälle aus Gundremmingen: Eine Frage der Messung
Plus Das Kernkraftwerk Gundremmingen geht nach der Debatte um die Verbrennung von leicht strahlendem Material in die Offensive und beteuert: Wir handeln nach Recht und Gesetz.
Nein, dieser Sack darf eigentlich das Atomkraftwerk nicht verlassen. Das Messprotokoll sagt eindeutig: Er strahlt zu stark, zehnmal mehr als die Abfallbeutel, die in den vergangenen drei Jahren in der Weißenhorner Müllverbrennung in Rauch und Schlacke verwandelt wurden. Doch bei dem bewussten Sack handelt es sich nicht um „freigemessenen“ Müll aus dem Kraftwerk, sondern um handelsüblichen Kaliumdünger, wie er in jedem Gartenmarkt zu haben ist. Aber, warum darf er da verkauft werden, wenn er doch stärker strahlt, als die Gund-remminger Abfälle, die jetzt im Kreis Neu-Ulm für so viel Aufregung sorgen? Was die Strahlen aussendet, ist sogenanntes Kalium 40, das normal in der Natur vorkommt, für das aber ein deutlich höherer Grenzwert gilt, als für die freigemessenen Stoffe. Bei denen darf die Strahlenbelastung maximal zehn Mikrosievert betragen, um in den normalen Müllverwertungskreislauf eingespeist zu werden. Diese Stoffe enthalten Kobalt 60, bei dem deutlich strengere Maßstäbe angelegt werden, wie Ingo Großhans erklärt, der Teilbereichsleiter Strahlenschutz im AKW Gundremmingen. Am Freitag führte er zusammen mit weiteren Verantwortlichen des Kraftwerks eine Journalistengruppe durch das Technologiezentrum, wo sämtliches Material, das am Ende in der normalen Müllentsorgung landen darf, gemessen und freigegeben wird. Der Grund für die Aktion: Die Leitung des AKW und die Muttergesellschaft RWE sahen sich genötigt, nochmals zu erläutern, um was für Material es sich handelt, das in den Müllofen kommt.
„Das ist eben ein sehr emotionales Thema“ sagte RWE-Sprecher Jan-Peter Cirkel, „wir wollen die Leute nicht verängstigen, jeder soll wissen, was hier läuft.“ Seit 1. Januar 2016 schluckt die Weißenhorner Müllverbrennung auch Säcke mit Mischabfällen aus dem AKW. Sie enthalten nach den Worten von Heiko Ringel, technischer Geschäftsführer des Atomkraftwerks, Folien, Papier, Handschuhe, Verpackungsmaterial oder Teile von Schutzausrüstungen – üblicher Gewerbemüll, der jedoch mit Radioaktivität in Verbindung gekommen ist. Es werde auch Holz von ausrangierten Möbeln angeliefert. Alles zur Freimessung bestimmte Material kommt entweder in Gitterkörbe oder Säcke und wird in einer der drei Messanlagen, die in einer umgebauten Werkshalle stehen, auf Strahlung hin untersucht. Nach gut einer Minute spuckt die Anlage ein Messprotokoll aus, das festhält, ob der Abfall unter dem Grenzwert liegt oder nicht. Wenn die zuständige Aufsichtsbehörde, das Landesamt für Umwelt, gegebenenfalls nach eigner Messung die Zustimmung erteilt, kann der Abfall deponiert, wiederverwertet oder verbrannt werden.
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