Atlantis-Prozess: Teilerfolg für Städte
In der juristischen Auseinandersetzung um das Erlebnisbad Atlantis ist gestern am Landgericht Ulm eine weitere Entscheidung gefallen. In zwei Angelegenheiten setzten sich die Städte Ulm und Neu-Ulm durch. In einer weiteren Sache blieb die Atlantis Freizeitbad GmbH auf der Siegerstraße. Das letzte Wort ist in allen drei Punkten noch nicht gesprochen.
Zum einen ging es um Thermalwasser-Lieferungen vom Juni 2006 bis Mai dieses Jahres. Hier wollten die Städte rund 110 000 Euro plus Zinsen einklagen - und bekamen Recht, wie Renate Bauer, Vorsitzende der vierten Zivilkammer, gestern verkündete. Auch eine Erfolgsbeteiligung für die Jahre 2005/2006 in Höhe von 105 000 Euro plus Zinsen soll Stichler berappen.
Alles in allem stehen dem Betreiber in dieser Sache 230 000 Euro an Forderungen ins Haus. Er bekomme eine Frist bis nächsten Freitag, 2. November, erläuterte Dr. Klaus Tappmeier, der Anwalt der Städte Ulm und Neu-Ulm. "Danach müssten wir vollstrecken." Das heißt: Dann käme der Gerichtsvollzieher. Diesen Teilerfolg für die Städte nannte der Jurist "erfreulich".
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