Bauer klagt gegen Auflagen für Kuhstall
Ein Landwirt hat seine Tiere verkauft, dennoch verlangt das Veterinäramt von ihm, einige Verbesserungen im Stall vorzunehmen. Die Kontrolleure trauen dem Mann nicht.
Ein Landwirt aus dem Raum Roggenburg und das Veterinäramt Neu-Ulm werden wohl keine Freunde mehr. Der Bauer hat nun gegen einen Bescheid der Behörde geklagt, mit der er schon länger im Streit liegt. Das Verwaltungsgericht Augsburg verhandelte jetzt den Fall.
Bei mehreren Kontrollen auf dem Hof entdeckten Vertreter des Veterinäramtes Dinge, die sie als schwere Mängel in der Tierhaltung bewerteten. Der Landwirt erhielt daraufhin mehrere Schreiben, in denen er aufgefordert wurde, bis zu einem bestimmten Zeitpunkt diese Zustände abzustellen. Andernfalls müsse er mit einem Bußgeld rechnen. Die Behörde bemängelte unter anderem, dass in einem Kuh-Futtertrog mehrere Nägel herausstanden. Diese Gefahr habe der Landwirt beseitigt, stellte das Gericht unter dem Vorsitzenden Richter Nikolaus Müller gestern fest. Doch die Behörde hatte dem Landwirt noch andere Auflagen gemacht.
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