Gericht erlässt Haftbefehl gegen mutmaßlichen Schläger
Eine Attacke beim Weißenhorner Fasching sollte am Donnerstag am Amtsgericht Neu-Ulm verhandelt werden. Doch der Angeklagte erscheint nicht.
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat Haftbefehl gegen einen Mann erlassen, der 2019 im Faschingstreiben in Weißenhorn unvermittelt zum Schlag ausgeholt und dabei eine Frau getroffen haben soll. Am Donnerstag sollte der Fall verhandelt werden, dem zur Tatzeit 21-Jährigen wird gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Doch der Angeklagte kam nicht und legte dem Gericht auch keine Entschuldigung vor.
Wie Richter Stefan Nielsen berichtete, hatte der Pole in seinem Heimatland eine Ladung zur Verhandlung erhalten und dies auch durch seine Unterschrift bestätigt. Es sei nichts Ungewöhnliches, dass Ladungen zu Gerichtsterminen in Deutschland auch im EU-Ausland erfolgten, sagte Nielsen. Dennoch blieb der Mann der Verhandlung in Neu-Ulm fern. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft soll der Haftbefehl gegen ihn nun ausgeführt werden, damit der Prozesstermin zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden kann. Die Frau, die den Schlag abbekommen hatte, ihr Partner und ein Zeuge waren hingegen am Donnerstag vor Ort, um ihre Aussage zu machen. Sie konnten wieder gehen, ebenso wie eine hinzu gezogene Dolmetscherin.
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