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15.01.2010

Tote vom Häuserhofsee: Lebenslang für Mörder

Ulm/Neu-Ulm (AZ) - Um in Deutschland zu bleiben, geht ein Kroate eine Scheinehe ein. Die Frau droht ihm nach einer gewissen Zeit mit Scheidung, wenn er ihr nicht die Woh-nung überlässt und 500 Euro Unterhalt zahlt. Andernfalls meldet sie den Behörden die Scheinehe, was eine sofortige Ausweisung bedeutet. Aus dieser misslichen Lage hat sich der Mann nach Auffassung des Ulmer Schwurgerichts befreit, indem er seine Ehefrau tötete. Wegen Mordes wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

Damit ging gestern Nachmittag ein mehrmonatiger Prozess zu Ende, in der die Kammer in mühsamer Kleinarbeit die Hintergründe des Todes einer 58-jährigen Frau aufzuklären versuchte, deren Schädel und Knochenreste von Anglern 2007 am Häuserhofsee bei Gerlenhofen entdeckt worden waren und die Kripo vor eine zunächst unlösbare Aufgabe stellte. Die Gerichtsmediziner konnten immerhin feststellen, dass es sich um eine ungewöhnlich kleine und behinderte Frau mit Beckenschiefstellung handeln musste, die obendrein keine Zähne mehr besaß. Als das eine Ulmer Bankmitarbeiterin in der Zeitung las, wurde sie hellhörig: Eine ihrer Kundinnen, auf die die äußerliche Beschreibung passte, hatte sie schon Jahre nicht mehr gesehen, obwohl auf ihrem Konto regelmäßig Beträge abgehoben wurden. Damit geriet der Kroate ins Visier der Fahnder. Er räumte sofort ein, Zeuge gewesen zu sein, als seine Frau bei einem Sturz in der gemeinsamen Wohnung im Lehrertal die Zunge verschluckt habe. Seine Rettungsversuche seien vergebens gewesen. Um nicht in einen falschen Verdacht zu geraten, habe er sie zum Gerlenhofer See transportiert und dort verscharrt. Zeitpunkt: November 2002. Im Verlauf der Ermittlungen verwickelte sich der in Untersuchungshaft genommene Mann immer wieder in Widersprüche, schließlich wurde er von der Staatsanwaltschaft zunächst wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Im Verlauf des komplizierten Indizienprozesses wies Richter Gerd Gugenhan immer wieder darauf hin, dass auch mit einer Mordanklage aufgrund der Beweislast gerechnet werden könne. Vor allem die medizinischen Gutachter verwiesen die Aussagen des Angeklagten in den Bereich der Fantasie.

Zeitweilig bei Bekannten in Neu-Ulm gewohnt

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