Polizei mahnt: Das gilt für die Freinacht auf den 1. Mai in Corona-Zeiten
Plus Wegen Corona ist auch bei lustigen Scherzen in diesem Jahr in der Region Ulm/Neu-Ulm nicht alles erlaubt. Und manches Mal geraten Späße auch zur Gefahr.
Traditionell ist die Nacht zum 1. Mai die Nacht, in der sich Kinder und Jugendliche auf den Weg machen, um ihren Mitmenschen Streiche zu spielen. Gegen wohl überlegte und originelle Maischerze sei nichts einzuwenden, meint ein Sprecher der Ulmer Polizei in einer Mitteilung. Der gesetzliche Rahmen müsse aber eingehalten werden - und der sei angesichts der Corona-Krise und der damit einhergehenden Einschränkungen in diesem Jahr noch enger gesteckt.
Freinacht in Corona-Zeiten: Ausgangsbeschränkung auch in und um Ulm
Die Ulmer Polizei wird nach eigenen Angaben wie jedes Jahr verstärkt unterwegs sein. Neben Jugendschutz- und Verkehrskontrollen wird sie auch die Einhaltung der Corona-Regeln im Auge behalten. Konkret heißt das: Eine Gruppe von Kindern, die nicht in einem Haushalt leben, darf auch in der sogenannten Freinacht nicht gemeinsam um die Häuser ziehen. Außerdem besteht in der Zeit von 22 bis 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung.
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