Vom Vorwurf der Zuhälterei blieb nichts
Ulm/Langenau/Neu-Ulm (gert) - Wohl selten ist eine Anklage der Staatsanwaltschaft so zusammengestürzt wie gegen einen 38-jährigen Arbeiter aus Langenau, der sich vor der Zweiten Großen Strafkammer des Ulmer Landgerichts wegen Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung, Vergewaltigung, Zuhälterei und schwerer Körperverletzung verantworten musste. Er wurde gestern in allen wesentlichen Punkten freigesprochen. Übrig blieben zwei Fälle von Körperverletzung. Dafür gab es sechs Monate und zwei Wochen auf Bewährung.
Nach mehrtägiger Beweisaufnahme ist Staatsanwältin Gabriela Stuhler gar nichts anderes übrig geblieben, als in ihrem Schlussplädoyer in den meisten Punkten Freispruch zu beantragen. Was sich zum Prozessauftakt am 8. Oktober anhörte wie eine Schauergeschichte im Milieu des horizontalen Gewerbes, hat sich als Lügengeschichte zweier Frauen herausgestellt. Die Ulmer Strafverfolgungsbehörde hatte dem Mann zum Vorwurf gemacht, ab September vergangenen Jahres seine 38 Jahre alte Ehefrau durch Schläge und andere Misshandlungen gezwungen zu haben, in Neu-Ulm der Prostitution nachzugehen und auch die 17-jährige Tochter auf den Strich zu schicken.
Die Kripo hatte ihre Ermittlungen nach einer Anzeige von dritter Seite aufgenommen. Der Beschuldigte kam am 25. April in Untersuchungshaft. Aber bereits der erste Tag der Hauptverhandlung vor der Zweiten Großen Strafkammer unter Vorsitz von Gerd Gugenhan endete mit einem Paukenschlag: Der Angeklagte wurde nach fast halbjähriger Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt. Die Aussagen der Tochter als Zeugin und "Opfer" standen in einem so eklatanten Widerspruch zu ihren Angaben bei der Polizei, dass sich alle Prozessbeteiligten nur wunderten. Bei der Ehefrau war es noch schlimmer: Die 38-Jährige gab zu, schon vor ihrer Eheschließung 1999 als Prostituierte ihren Lebensunterhalt verdient zu haben.
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