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Neu-Ulm: Currywurst-Streit in Ludwigsfeld: Welche Rechte haben Restaurant-Besucher?

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Currywurst-Streit in Ludwigsfeld: Welche Rechte haben Restaurant-Besucher?

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    Welche Wurst gehört in eine Currywurst? Über diese Frage entbrannte ein Streit in einem Biergarten in Ludwigsfeld. Welche Rechte gelten für Restaurantbesucher?
    Welche Wurst gehört in eine Currywurst? Über diese Frage entbrannte ein Streit in einem Biergarten in Ludwigsfeld. Welche Rechte gelten für Restaurantbesucher? Foto: Ralf Lienert (Archivbild)

    Es geht in dem Fall wahrlich um die Wurst, um die Wurst in der Currywurst. Ein 56 Jahre alter Gast, wohnhaft in Niedersachsen, hat sich in einem Biergarten im Neu-Ulmer Stadtteil Ludwigsfeld geweigert, seine Currywurst mit Pommes zu bezahlen. Die ihm servierte Wurst, eine "Nackte" oder auch "Geschwollene" genannt, passte ihm aber nicht. Er hielt sie für eine "Weißwurst" und verlangte nach einer roten Wurst. Auch die angerückte Polizei konnte den Disput nicht lösen. Am Ende wurden Kontaktdaten ausgetauscht, um den Ärger ums Gericht gegebenfalls vor Gericht zu klären. Der Streitwert: 8,90 Euro. Doch welche Rechte gelten in dem Fall - und überhaupt für Restaurant-Besucher? Tatjana Halm, Rechtsanwältin und Referatsleiterin des Bereichs Markt und Recht in der Verbraucherzentrale Bayern, klärt auf.

    Im Wirtshaus würden quasi die gleichen Regeln wie im normalen Geschäftsleben auch greifen: "Wenn man bestellt, dann ist das ein ganz normaler Vertrag." Und wenn in einem Restaurant die Mahlzeit "vertragsmäßig" geliefert wird, müsse auch der vereinbarte Betrag dafür bezahlt werden. Die Voraussetzung dafür aber: "Das Essen darf nicht mangelhaft sein", erklärt Halm.

    Currywurst-Streit: Wann gilt ein Essen als "mangelhaft"?

    Doch war das im Fall Ludwigsfeld gegeben? Wann gilt eine Currywurst als "mangelhaft"? Sie könne kalt sein, versalzen, nicht ganz durch oder auch ganz andere Mängel aufweisen, erklärt die Rechtsanwältin. Dann habe der Gast das Recht vom Gastronom eine sogenannte "Nachbesserung" zu verlangen. Sprich: Bitte bringen Sie mir doch eine neue Currywurst.

    Ein weiterer Mangel liegt vor, wenn der Wirt etwas anderes serviert, als zuvor vereinbart. Wenn der Gast vor oder bei der Bestellung sagt, dass er lieber eine rote und keine weiße oder andere Wurst als Currywurst möchte, er dann aber doch etwas anderes als zuvor vereinbart bekommt, muss er das nicht hinnehmen. Entweder der Gastronom bringt anschließend das "Richtige" oder aber der Vertrag kommt nicht zustande. Laut des betroffenen Wirts in Ludwigsfeld aber soll es eine solche Absprache zuvor nicht gegeben haben. Er mache seine Currywurst schließlich auch schon immer so.

    Welche Wurst muss eine Currywurst haben?

    Wie sieht es aber mit den Zutaten an sich aus? Auch wenn die meist überall gleich seien: eine Wurst, dazu Sauce (die noch dazu auch überall anders sein kann, manche nehmen nur Ketchup) und noch etwas Currygewürz. Eine allgemein gültige Wurstart bei der Currywurst scheint es nicht zu geben. "Die ist immer unterschiedlich", meint auch die Rechtsanwältin. "Ich mag sie zum Beispiel am liebsten mit Krakauer." Halm sei öfters auch in Berlin, der vermeintlichen Currywurst-Hauptstadt. "Da gibt es sie meines Wissens meist in weiß und ohne Haut." So wie eben in Ludwigsfeld.

    Sie sei zwar keine ausgewiesene "Wurstexpertin", aber wenn die servierte Wurst nicht grob von den üblichen Wurstsorten abweicht - also beispielsweise ein Wienerle oder eine vegane Wurst - "kriegt man eben, was man kriegt", sagt Halm. Sollte einem das dann mal nicht passen, "ist es halt auch mal so". Aus ihrer Sicht auf die bislang bekannte Sachlage hätte der Gast demnach zahlen müssen. Sollte der Wirt also tatsächlich klagen, dürfte er womöglich gute Chancen haben, den Prozess zu gewinnen. Im Restaurant, meint Halm, "kauft man manchmal schon auch ein bisschen die Katze im Sack". Wenn es einem dann nicht schmeckt, heißt es leider auch mal: "Pech gehabt".

    Welche Rechte sonst im Restaurant gelten, hat die Verbraucherzentrale in einem eigenen Artikel hier aufgelistet.

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