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Neu-Ulm/Senden
25.05.2023

Nach tödlichen Unfällen: Tempolimit auf B28 kommt - aber nicht überall

Nach dem tödlichen Unfall im April, bei dem eine 69-Jährige ums Leben kam, wird auf der B28 bei Neu-Ulm nun ein Tempolimit eingeführt.
Foto: Thomas Heckmann (Archivbild)

Auf der B28 zwischen Neu-Ulm und Senden soll nach zum Teil tödlichen Unfällen noch in diesem Monat die Geschwindigkeit begrenzt werden. Das Tempolimit gilt aber nicht für die gesamte Strecke.

Nach den schweren, zum Teil tödlichen Unfällen auf der B28 zwischen Neu-Ulm und Senden soll zumindest auf Teilen der Strecke noch in diesem Mai ein Tempolimit eingeführt werden. Das teilt die Stadt Neu-Ulm am Donnerstag mit.

Kürzlich habe die Staatliche Unfallkommission mit Vertretern der Stadt als zuständige Verkehrsbehörde, der Verkehrspolizei, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und dem Landratsamt Neu-Ulm getagt und sich mit der Strecke beschäftigt. Anlass sei der tödliche Unfall im April gewesen, bei dem eine 69-Jährige ums Leben kam.

Das Votum der Kommission sei einstimmig ausgefallen: "Umgehend" soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Als Grund für die Begrenzung werden die Anfälligkeit der Strecke für Wasseransammlungen, der Verflechtungsverkehr der B28/B30 und die Häufung von Geschwindigkeitsunfällen genannt.

Tempolimit auf B28 reicht nur bis Ludwigsfeld, nicht aber bis Senden

Das Tempolimit von 100 km/h beginnt demnach künftig von Neu-Ulm kommend im Verflechtungsbereich der B28 mit der B30 und reicht in Richtung Senden bis zum Parkplatz Hurrenhölzle, der sich auf Höhe Ludwigsfeld nach der Einflechtung des Verkehrs von der B30 auf die B28 rechter Hand befindet. Eine Ausweitung der Geschwindigkeitsbegrenzung bis nach Senden/Hittistetten sei zwar ebenfalls von der Kommission diskutiert worden. Vor allem Anwohnerinnen und Anwohner aus Senden hatten sich dafür aufgrund starker Lärmbelästigung schon vor Jahren starkgemacht. Für eine weitergehende Beschränkung auf gerader Strecke in Richtung Senden fehle aber weiterhin die rechtliche Grundlage aufgrund der Straßenverkehrsordnung, heißt es.

Die Stadt Neu-Ulm hat die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits an das Staatliche Bauamt Krumbach angeordnet. Eine entsprechende Beschilderung soll noch im Mai erfolgen. Nach einer gut vierwöchigen Eingewöhnungsphase soll die Einhaltung des Tempolimits intensiv durch die Verkehrspolizei Günzburg überwacht werden. (AZ/krom)

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25.05.2023

Von mir aus gerne mehr davon!!