Maischerze haben Grenzen: Polizei warnt vor Straftaten in der "Freinacht"
Was einst originell und witzig erschien, ist den meisten heute viel zu langweilig. Die Polizei warnt vor schlechten "Scherzen". In der "Freinacht" zum 1. Mai ist nicht alles erlaubt.
Die Nacht zum 1. Mai wird traditionell zu allerlei Streichen hergenommen. In Unterroth war beispielsweise mal eine "Versammlung" von Gartenmöbeln, Gartenschmuck und sonstigem Zubehör auf einem Kreisverkehr zu finden. Am Dorfbrunnen war – ebenfalls mit "verzogenen" Gartenmöbeln – ein "Café am Dorfplatz" eröffnet worden. Blumen und sogar kleine Tischdecken dekorierten eine Sitzgarnitur, sodass nur noch Kaffee und Kuchen fehlten. Darüber lässt sich schmunzeln. Doch oftmals gehen die vermeintlichen Späße über das Brauchtum und das erlaubte Maß hinaus. Davor genau dafür warnt die Polizei.
Rund 150 Einsätze verzeichnete das unter anderem für den Kreis Neu-Ulm zuständige Polizeipräsidium Schwaben Süd/West im vergangenen Jahr in der sogenannten "Freinacht" zum 1. Mai zwischen 19 und 7 Uhr. Die Einsatzzahl war damit im Vergleich zum Jahr zuvor zwar fast doppelt so hoch (78 in 2022). Die Anlässe aber seien überwiegend niederschwellig gewesen, so die Polizei.
Maischerze? Die Polizei warnt vor Missbrauch des Brauchtums
Und in diesem Jahr? Die Polizei weist darauf hin, dass Brauchtum kein Deckmantel für die Begehung von Straftaten ist. Auch heuer will die Polizei entsprechende Verstöße konsequent verfolgen. Wenngleich das Brauchtum "keinesfalls" unterbunden werden soll. Vielmehr wird an die Eltern appelliert. "Diese sollen mit ihre Kinder aufklären, dass auf den ersten Blick noch lustigen Späße zu erheblichen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen können", so die Polizei.
Als ein "probates Mittel", um sich vor Maistreichen zu schützen sei in der Vergangenheit das Wegräumen von Pflanzenkübeln, Gartenmöbeln und Gartentürchen gewesen, heißt es. Mittlerweile sei dies aber oft wirkungslos, weil Kinder und Jugendliche – teilweise sogar in Begleitung der Eltern – durch Wohngebiete streifen und Gegenstände mit Toilettenpapier oder Rasierschaum verschandeln. Deutlich gravierender aber seien meist Jugendliche, die – oftmals alkoholisiert – in der Nacht unterwegs sind und das Brauchtum zur Begehung von Straftaten missbrauchen. Was einst originell und witzig erschien, ist den meisten heute viel zu langweilig.
Wer „Maischerze“ beobachtet, die über das erlaubte Maß hinausgehen und somit Straftaten darstellen, darf sich an die örtlich zuständige Dienststelle oder den Polizeinotruf unter der Telefonnummer 110 wenden. Die Ulmer Polizei mahnt: Auch die Nacht zum 1. Mai ist kein "Ausnahmetag". Schon gar keiner, an dem die Polizei ein Auge zu drücke. Ganz im Gegenteil. Die Polizei will nach eigenen Angaben auch dieses Jahr wieder verstärkt unterwegs sein. (AZ/krom)
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