Stromunfall: Strafbefehl gegen Pfarrer bleibt bestehen
Über Schuld und Unschuld beim Stromunfall in der Pfarrkirche von Rennertshofen im Sommer vergangenen Jahres wird in letzter Instanz ein Gericht entscheiden müssen.
Daran ändert auch das Schreiben des zuständigen Sicherheitsbeauftragten vom 10. Februar nichts, in dem Pfarrer Guggemos entlastet wird und das seit vergangener Woche im Mitteilungskasten der Pfarrei aushängt.
Schreiben entlastet Pfarrer
Wie berichtet, hat der unter anderem für die Pfarrei Rennertshofen zuständige Fachmann für Arbeitssicherheit der Diözese Augsburg der Staatsanwaltschaft Ingolstadt ein Schreiben geschickt, in dem er versichert, dass Pfarrer Guggemos von der defekten Steckdose in der Kirche nichts gewusst haben kann. Grund: Das Protokoll der Sicherheitsbegehung, die am 16. April 2013 stattgefunden hat und von einem seiner Mitarbeiter zusammen mit dem damaligen Mesner der Pfarrei durchgeführt wurde, sei Pfarrer Guggemos erst am 26. Juni 2013 per Mail zugeschickt worden. Der Unfall auf der Empore der Kirche, bei dem drei Musiker wegen einer falsch verdrahteten Steckdose einen Stromschlag bekamen, ereignete sich bereits am 8. Juni.
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