Wirtschaftskriminalität: Rieser Hotelier nach weiterem Prozess verurteilt
Plus Ein 65-Jähriger muss sich wiederholt vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Insolvenzverschleppung und Veruntreuung vor.
Immer wieder gerät ein Hotelier aus dem Ries mit dem Gesetz in Konflikt. Bereits 2018 attestierte ihm eine Staatsanwältin „hohe kriminelle Energie“. Weil er vorbestraft war und sich unter anderem der Insolvenzverschleppung und des vorsätzlichen Bankrotts schuldig gemacht haben soll, wurde er damals zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil allerdings auf. Der Schuldspruch wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung sei rechtsfehlerhaft gewesen, so die Begründung. Dass der Mann pleite gewesen sein soll, habe vom Gericht nicht belegt werden können. Am Amtsgericht Augsburg startete nun erneut ein Prozess gegen den 65-Jährigen.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Augsburg umfassten inzwischen nur noch Insolvenzverschleppung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Nicht wenige Rieser warten noch immer auf ihr Geld, Rechnungen mit einer Summe im sechsstelligen Bereich soll der inzwischen 65-Jährige nicht bezahlt haben. Seit rund zehn Jahren beglich er außerdem fällige Steuern und Versicherungsbeträge nicht. Kommune, Finanzamt und Krankenkasse blieben auf ihren Forderungen sitzen. Der Hotelier hätte also einen Insolvenzantrag stellen müssen. Doch weil er das nicht tat, muss er sich wegen Insolvenzverschleppung verantworten. In der ersten Verhandlung im September sagte Richter Dominik Wagner: „Wesentlich für die Strafzumessung ist, wie lange kein Antrag gestellt wurde.“
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