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  3. Rundfunkbeitrag: Gericht hat entschieden: Jeder muss Rundfunkbeitrag zahlen

Rundfunkbeitrag
18.03.2016

Gericht hat entschieden: Jeder muss Rundfunkbeitrag zahlen

Auch wer kein Fernsehen und Radio nutzt, muss Rundfunkbeitrag bezahlen.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Rundfunkbeitrag für rechtmäßig erklärt. Warum auch Leute betroffen sind, die überhaupt kein Radio und keinen Fernseher besitzen

Viele Menschen haben angeblich überhaupt kein Interesse an den Programmen von ARD und ZDF, müssen aber dennoch den vollen Rundfunkbeitrag leisten. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht bestätigt: Der Beitrag ist verfassungsgemäß. Die Richter schlossen sich damit den Urteilen von Verwaltungsgerichten in Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie dem Oberverwaltungsgericht Münster und dem Verwaltungsgerichtshof München an. Die Regelung stellt nach Ansicht der Leipziger Richter auch keinen Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung dar. Kläger hatten unter anderem moniert, dass es ungerecht sei, wenn ein Ein-Personen-Haushalt genauso viel zahlen müsse wie ein Haushalt mit mehreren Bewohnern und dass man den Beitrag zahlen müsse, selbst wenn man gar keinen Fernseher besitzt.

Handelt es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer?

Ein entscheidender Aspekt in der dreitägigen Auseinandersetzung des Gerichts mit dem Thema war die Frage, ob es sich beim Rundfunkbeitrag um eine Steuer handelt, weil jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet ist. Rundfunk fällt zwar in die Hoheit der Bundesländer, aber nach Meinung der Kläger dürften die Länder eine derartige Steuer gar nicht beschließen. Auch in dieser Hinsicht vertritt das Gericht eine andere Auffassung. Zum einen umfasse die Gesetzgebungskompetenz der Länder sehr wohl auch die Regelungsbefugnis für den Rundfunkbeitrag, zum anderen handele es sich keineswegs um eine Steuer: Im Unterschied zu den verschiedenen steuerlichen Erhebungen kämen die Einnahmen aus dem Rundfunkbeitrag nicht in den großen Haushaltstopf, sondern seien allein zur Finanzierung von ARD, ZDF und Deutschlandradio vorgesehen.

Der Vorsitzende Richter Werner Neumann hatte schon bei der Eröffnung der Verhandlung auf die verfassungsrechtliche Bestands-, Entwicklungs- und Finanzierungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verwiesen. Das gesamte System beruhe auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die ähnlich zu betrachten seien wie Gesetze: „Daran sind wir gebunden.“

Thema Rundfunkbeitrag wohl noch nicht ausgestanden

Der Hinweis auf die höhere Instanz lässt vermuten, dass die Sache auch mit dem gestrigen Urteil noch nicht ausgestanden ist: Den Klägern bleibt als letzte Möglichkeit eine Klage beim Karlsruher Bundesverfassungsgericht. Aber auch in Leipzig ist das Thema noch nicht vom Tisch: Im Juni muss sich das Bundesverwaltungsgericht mit weiteren Klagen dieser Art beschäftigen. Der größte Brocken steht vermutlich im Herbst an: Verschiedene Unternehmen haben ebenfalls gegen den Rundfunkbeitrag geklagt, weil sie angeblich deutlich stärker als früher zur Kasse gebeten würden. ARD und ZDF haben diese Vorwürfe stets mit dem Argument gekontert, wer bei der neuen Betriebsstättenabgabe tiefer in die Tasche greifen müsse, habe bislang offenbar geschummelt.

Das neue Modell hatte eigentlich für Vereinfachung und Gerechtigkeit sorgen sollen, weil seither nicht mehr interessiert, wie viele Einkommens- und Rundfunkempfänger sich hinter einer Wohnungstür verbergen. Pro Haushalt müssen 17,50 Euro im Monat entrichtet werden, es sei denn, man ist aus wirtschaftlichen Gründen von der Zahlung befreit.

Vor der Reform im Jahr 2013 war das anders gewesen: Wer nachweislich keinen Fernseher besaß, kam mit deutlich niedrigeren Gebühren davon.

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