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Drohende Strafen
11.04.2024

Cannabis: Vorsicht! Mit diesen 5 Fehlern machen Sie sich trotz Legalisierung strafbar

Cannabis wurde zwar legalisiert, doch trotzdem darf man sich nicht immer und überall einen Joint anzünden.
Foto: Karl-Josef Hildenbrand, dpa (Symbolbild)

Seit dem 1. April ist der Konsum und Anbau von Cannabis legal. Trotzdem gibt es noch einige Fettnäpfchen, in die man nicht treten sollte. Hier sind fünf Fehler, die zu Strafen führen können.

Seit dem 1. April ist Cannabis in Deutschland legal. Sowohl das Konsumieren als auch der Anbau zum Eigenbedarf der THC-haltigen Pflanze sind jetzt erlaubt. Trotzdem gibt es einiges zu beachten, denn die Bundesregierung hat Maßnahmen getroffen, damit das Kiffen nicht ausartet. Was man im Umgang mit Cannabis beachten muss und welche Strafen bei Missachtung drohen, erklären wir hier.

Wie viel Gramm Cannabis darf man mit sich führen?

Cannabis mit sich zu führen, ist nicht mehr strafbar. Aber Vorsicht! Zu viel sollte man nicht in der Tasche haben. Das Cannabis soll nämlich nur für den Eigenbedarf ausreichen. Aus diesem Grund dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis mitführen, wenn sie nicht zu Hause sind. Das schreibt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Zu Hause ist sogar der Besitz von 50 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf erlaubt. Überschreitet man diese Grenzen um fünf Gramm bei Cannabis, das man in der Öffentlichkeit dabei hat oder um zehn Gramm bei Cannabis zu Hause, wird dies zunächst als Ordnungswidrigkeit geahndet. Hat man allerdings noch mehr Cannabis in der Tasche dabei oder zu Hause, kann es zu bösen Strafen kommen: Auf den Besitz größerer Mengen Cannabis steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Es ist also ratsam, sich an die vorgegebenen Mengenangaben zu halten, um keine hohe Geldstrafe oder sogar einen Aufenthalt im Gefängnis zu riskieren.

Video: AFP

Wie viele Cannabispflanzen darf man haben?

Auch Cannabispflanzen darf man zu Hause haben. Bis zu drei weiblich blühende Cannabispflanzen pro volljähriger Person im Haushalt darf man laut BMG besitzen. Diese Pflanzen sind dann nur zum Eigenanbau zu Hause erlaubt. Wird man mit mehr als drei Pflanzen erwischt, muss man die überschüssigen Pflanzen "unverzüglich vernichten", schreibt das BMG. Der Besitz von mehr Cannabispflanzen als den erlaubten drei Stück kann, ebenso wie der Besitz von zu viel Cannabis, eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren nach sich ziehen oder zumindest eine Geldstrafe bedeuten.

Wo darf man Cannabis rauchen?

Wer sich gemütlich einen Joint im Freien anzünden will, muss aufpassen. Auch nach der Teil-Legalisierung darf jetzt nicht überall gekifft werden. In den sogenannten Cannabis-Verbotszonen darf kein Cannabis konsumiert werden. Das BMG schreibt, mit dieser Maßnahme solle der Kinder- und Jugendschutz gewahrt werden. Unter-18-Jährige sollen nicht in den Kontakt mit dem in Cannabis enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) kommen - auch nicht indirekt. Damit das umgesetzt wird, darf darum ...

  • kein Konsum in Anbauvereinigungen - den sogenannten Cannabis Social Clubs - oder in Sichtweite von Anbauvereinigungen,
  • kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr und
  • kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten

stattfinden. Sichtweite bedeutet hier laut BGM, dass man einen Abstand von 100 Metern vom Eingangsbereich der Einrichtung wahren muss.

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Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vorher im Internet nachsehen, wo es aktuell Verbotszonen gibt. Schon jetzt gibt es einige Websites, die die Zonen, in denen nicht gekifft werden darf aufzeigen. Zwar bieten sie keine Gewähr, geben aber Hinweis darauf, wo man das Cannabis lieber nicht auspackt.

Darf man Cannabis an Freunde weitergeben?

Man darf zwar sein eigenes Cannabis anbauen, aber darf man es auch weitergeben? Tatsächlich nicht. Das BMG macht klar: Eigenes angebautes Cannabis dient ausschließlich "dem Zweck des Eigenkonsums und darf nicht an Dritte weitergegeben werden".

Eine Ausnahme gibt es jedoch. Und zwar bei Pflanzen. Bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat dürfen Anbauvereinigungen an volljährige Nicht-Mitglieder weitergeben, damit die künftig selbst anbauen können. Geben die Anbauvereinigungen, die auch Cannabis Social Clubs genannt werden, Samen und Stecklinge gemischt ab, dürfen maximal fünf Samen und Stecklinge weitergegeben werden. Hierfür dürfen die Anbauvereinigungen dann auch Geld verlangen, auch wenn sie eigentlich gemeinnützig arbeiten.

Das Weitergeben von Cannabis und Cannabispflanzen an Unter-18-Jährige ist übrigens grundsätzlich verboten. Werden Kinder oder Jugendliche mit Cannabis erwischt, wird dieses konfisziert und es kann zu einer weiteren Untersuchung wegen Kindeswohlgefährdung kommen.

Darf man nach dem Kiffen Auto fahren?

Natürlich müssen Menschen, die ein Auto führen, fahrtüchtig sein. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat darum mithilfe einer Arbeitsgruppe untersucht, ab welchem THC-Wert die Sicherheit im Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Die Wissenschaftler haben nun einen Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum vorgeschlagen. Dieser Grenzwert komme ungefähr einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille gleich, schreibt das BMDV in einer Pressemitteilung. Außerdem schlagen die Experten vor, dass Menschen, die unter Einfluss von THC Auto fahren, keinen Schluck Alkohol getrunken haben dürfen. So möchte man verhindern, dass sich der Mischkonsum beider Substanzen negativ auf den Straßenverkehr auswirkt.

Aktuell handelt es sich bei diesem Grenzwert von 3,5 ng/ml THC im Blutserum und bei der Alkoholsperre für Menschen, die Cannabis konsumiert haben, aber nur um Vorschläge der Arbeitsgruppe. Sie sind noch nicht im Gesetz mit aufgenommen worden und könnten sich daher noch ändern.