Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Pkw-Mautdebakel: Gutachten im Fall Andreas Scheuer: Wer haftet für den Maut-Totalschaden?

Pkw-Mautdebakel
31.07.2023

Gutachten im Fall Andreas Scheuer: Wer haftet für den Maut-Totalschaden?

Auf Ex-Verkehrsminister Andreas Scheuer könnten unangenehme Zeiten zukommen.
Foto: Britta Pedersen, dpa (Archivbild)

Verkehrsminister Wissing prüft mit einem Gutachten Schadensersatz-Forderungen gegen seinen Vorgänger Scheuer. Fragwürdige Details belasten den CSU-Mann.

Rund um den Jahreswechsel ins neue Jahr 2019 ging es hoch her im Hause des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer. Bis spätestens zum Silvesterabend mussten noch rasch die Unterschriften unter den Vertrag über die Pkw-Maut. Keine 30 Stunden vor dem Jahreswechsel meldeten die vom Bund auserkorenen Betreiber Eventim und Kapsch an jenem Sonntagabend, dass beide Seiten gerade ihre Zusammenarbeit "per notarieller Beurkundung" besiegelt hätten. 

Andreas Scheuers Mautdebakel: Hellseherischer Dialog bei Markus Lanz

Wie umstritten seine Unterschrift war und welcher Ärger ihm drohen könnte, spürte CSU-Minister Scheuer nur elf Tage später, als er in der ZDF-Talkshow „Markus Lanz“ saß: „Wie viel müssen Sie zahlen, für den Fall, dass das schiefgeht, wenn vor dem EuGH die österreichische Klage durchgeht?“, fragte der Moderator mit Blick auf das Verfahren gegen die Pkw-Maut vor dem Europäischen Gerichtshof. „Ich bin sehr entspannt“, antwortete Scheuer. „Wie viel?“, blieb Lanz hartnäckig. Er wolle da kein laufendes Verfahren kommentieren, erwiderte Scheuer. „Aber wie viele Millionen?“, hakte Lanz nach. „Dreistellig?“ Scheuer versuchte den Schlagabtausch zu beenden: „Sind wir hier in der Glaskugelveranstaltung?“

Video: dpa

Seit knapp einem Monat weiß die Republik die Antwort: Dreistellig, 243 Millionen Euro. So viel muss der Bund nach einem Vergleich vor einem Schiedsgericht den beauftragten Firmen für das gescheiterte Vorhaben bezahlen. Obendrauf kommen noch weitere gut 80 Millionen Euro, die das CSU-Prestigeprojekt den Bund an Entwicklungskosten inklusive späterer Anwaltsgebühren gekostet hat.

Die 243 Millionen Euro muss Scheuers Nachfolger, FDP-Verkehrsminister Volker Wissing aus seinem Etat rausbrechen. Immerhin gelang es seinen Leuten, die ursprüngliche Forderung der Betreiber von 560 Millionen Euro fast auf die Hälfte zu drücken. Und das, obwohl Scheuers Maut-Vertrag bei einem Scheitern des Projekts den Firmen gewaltige Ersatzzahlungen versprach, die im Nachhinein nicht nur bei Fachleuten Entsetzen auslösten. Eines von vielen fragwürdigen Details, die noch zu Scheuers Amtszeit ein Untersuchungsausschuss aufrollte.

Mautbetreiber boten Scheuer Verschiebung der Vertragsunterzeichnung an

So bestätigte dort Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg als Zeuge, dass er Scheuer und dessen Staatssekretär Gerhard Schulz einen Monat vor der hastigen Vertragsunterzeichnung angeboten hatte, damit bis nach dem EU-Urteil zu warten. Nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit. Die Betreiber schielten wohl auf eine Klärung der Gebührenfrage für Transporter und Busse zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen, die anders als Pkw und Lkw weiter mautfrei über Autobahnen gedonnert wären. „Ich habe daher angeboten, der Bund könne bis nach dem EuGH-Urteil mit der Beauftragung warten“, sagte Schulenberg. „Schließlich hätten wir dann noch einige Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode, und man wüsste dann, ob die Risiken eines negativen Urteils eintreten würden.“ Scheuer und sein damaliger Staatssekretär erklärten im Ausschuss, dass sie sich an das Angebot, nicht erinnern konnten. 

FDP, Grüne und Linke warfen Scheuer nach Abschluss der Untersuchungen „grobe Fahrlässigkeit, Rechtsbruch und schlechte Führung“ vor. Ob Scheuer nicht nur politisch, sondern auch justiziabel fahrlässig gehandelt hat, will nun sein Nachfolger Wissing klären lassen: „Wir lassen ein externes Gutachten erstellen, um Rechtsfragen zu klären“, kündigte der FDP-Politiker und früherer Berufsrichter jetzt an. „Das ist letztlich keine politische Frage, sondern es ist eine rechtliche Frage. Dazu muss das Maß der Fahrlässigkeit untersucht werden.“ Juristen halten das Ansinnen für wenig aussichtsreich, da das Bundesministergesetz keine persönliche Haftung vorsieht.

Mautdebakel: CSU hält weiter eisern zu Andreas Scheuer

Die CSU hält nach außen weiter eisern zu ihrem Maut-Minister a.D.: „Eine Regressforderung ist vollkommen abwegig“, sagte der Parlamentarische CSU-Geschäftsführer Stefan Müller. „Das Sommerloch scheint groß zu sein, wenn Volker Wissing zum wiederholten Male mit der gleichen dünnen Ankündigung Schlagzeilen machen will.“

Tatsächlich könnte sich an einer anderen Figur zeigen, wie ernst es dem FDP-Minister ist: Scheuers damals wichtigster Maut-Mann war der genannte Staatssekretär Gerhard Schulz. Er machte nach dem Debakel Karriere: Scheuer berief ihn zum gut dotierten Chef des im Zuge der Pkw-Maut-Pläne verstaatlichten Lkw-Maut-Betreibers „Toll Collect“. Obwohl auch die FDP vor der Wahl die Entlassung von Schulz gefordert hatte, hält Wissing bislang an ihm fest. Scheuer verwies stets darauf, dass er sich durch sein Ministerium „sehr konkret und sehr nachdrücklich informieren“ habe lassen. „Mir wurde gesagt: Es ist ein äußerst geringes Risiko, dass wir beim EuGH Totalschaden erleiden.“

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

05.08.2023

Wenn er haftbar gemacht wird, dann dürften mehr Fälle folgen. Spahn, Lauterbach, etc.

Also kann man es vergessen. Da wird die Politik schon dagegen steuern. Zudem sind dann alle vergesslich, ob rot, grün, schwarz.

Unvergessen, wie die Frau UvdL versehentlich ihr Handy gelöscht hat. https://www.nzz.ch/international/von-der-leyen-loescht-offenbar-schon-wieder-handy-daten-ld.1667044

01.08.2023

Wenn jemand das Finanzamt um 5000€ betrügt, wird seine Wohnung durchwühlt, und er kommt in U- Haft. Politiker dürfen sich aber anscheindend alles straffrei leisten.

01.08.2023

Wer hat Ihnen denn das erzählt? Erst bei schwerer Steuerhinterziehung, und die beginnt m.w. bei 50.000€, kann u.U. U-Haft angeordnet werden. Dafüpr müssen aber novch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, z.B. muß der Vorsatz und keine Leichtfertigkeit gegeben sein usw..

01.08.2023

Und jetzt kommen Gauweiler und Sauter und hauen ihren "Ziehsohn" Scheuer raus ! Und zum Schluß kommen wie bei Wirecard Erinnerungslücken, wie immer bei CSU.....

01.08.2023

Gibt es diese "Erinnerungslücken" denn nur bei der CSU,
oder nicht auch bei den anderen Parteien, z.B. bei der SPD und ihrem Kanzler Olaf Scholz mit den EX-Cum Geschäften?
@Josef S. darüber dürfen Sie jetzt gerne mal ganz tief nachdenken, Danke!

31.07.2023

Wer als Auftragsgeber in der Angebotsphase bindende Sub-Verträge abschließt ohne, dass das Hauptprojekt realisiert bzw. staatsseitig freigegen wird, handelt nicht nur grob fahrlässig sondern ist über den Tisch gezogen worden. Normalerweise wird in so einem Falle das Gericht die Klage abweisen und die Verträge als nicht rechtens bewerten.
Es ist jedoch stark anzunehmen, dass die Kläger Aufwandsentschädigung und Beratungskosten in der Projektphase geltend, da die Politiker und Referenten dazu fachlich unfähig waren. In diesem Falle wird die Justiz die Forderungen bestätigen. Parallel dazu müssten die in diesem Maut-Projekt involvierten Staatsangestellten fristlos entlassen werden.

31.07.2023

Es steht doch eindeutig fest, dass, obwohl die Richtung der Entscheidung des EuGH bereits feststand, Herr Scheuer Verträge zur Maut unterschrieben hat. Wenn man dies nicht vorsätzlich benennt so doch zumindest grob fahrlässig. Und wenn es dann angeblich keine gesetzliche Möglichkeit für eine Haftung geben sollte, so verdient es dieser Staat nicht anders. Dies wäre Dilettantismus par excellence.

31.07.2023

Die gesamte CSU-Parteispitze, insbesondere der besonders verwickelte Dobrindt, ist zumindest in politische Haftung zu nehmen, denn alle Entscheidungsträger haben diesen Geisterfahrer in der falschen Richtung weiterrasen lassen. Und zwar bis zum letzten Tag seiner Amtszeit als Bundesminister.