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  3. Justiz: Andreas Voßkuhles letztes Urteil war ein Paukenschlag

Justiz
23.05.2020

Andreas Voßkuhles letztes Urteil war ein Paukenschlag

Mit seinen Entscheidungen schrieb er bundesdeutsche Geschichte – Andreas Voßkuhle war seit 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Seine Amtszeit endete am 6. Mai.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa

Plus Andreas Voßkuhle prägte das Bundesverfassungsgericht. Nun verabschiedet er sich. Der Vorwurf, er wolle Politik machen, wird ihn auch künftig begleiten.

Reiner Schmidt erinnert sich noch gut. Der Assistent, den ihm ein Münchner Kollege da für seinen Lehrstuhl empfohlen hatte, war ein Jurist mit besonderen Talenten. „Mir war schnell klar, dass er in die Bundesliga gehört“, sagt Schmidt, der mehr als 30 Jahre als Professor für Öffentliches Recht an der Universität Augsburg gelehrt hat. Dass dieser junge, frisch promovierte Mann es einmal bis an die Spitze des Bundesverfassungsgerichtes schaffen würde, war damals zwar noch nicht absehbar. Fahrt aufgenommen aber hat die Karriere von Andreas Voßkuhle Anfang der 90er Jahre in Augsburg, wo er sich später auch habilitierte – bei Reiner Schmidt, dem liberalen Staatsrechtslehrer, zu dem er bis heute freundschaftlichen Kontakt hält.

Der Paukenschlag, mit dem Andreas Voßkuhle sich aus Karlsruhe verabschiedet hat, kam für seinen früheren Mentor daher nicht überraschend. Das Verfassungsgericht, findet Schmidt, „hätte auch schon früher und härter zuschlagen können“. Nun aber, da es sich im Streit um die Milliardenprogramme der Europäischen Zentralbank zum ersten Mal gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestellt hat, ist weiterer Ärger absehbar. Ursula von der Leyen, die Präsidentin der EU-Kommission, droht ihrem Heimatland mit einem Vertragsverletzungsverfahren, weil sie die bewährte Hierarchie in EU-Europa verteidigen will – und Voßkuhle selbst bekommt plötzlich Beifall aus einer Ecke, aus der er ihn eigentlich gar nicht haben will.

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Die Diskussion ist geschlossen.

23.05.2020

Die ganze Geschichte ist eigentlich traurig. Sie zeigt, dass sich der oberste Richter Deutschlands nicht getraut hat, in seiner Dienstzeit ein demokratisches Urteil auszusprechen. Erst am Ende seiner Karriere hat er sich getraut auszusprechen, was falsch läuft! Und wer wird sein Nachfolger im höchsten Richteramt? Ein Mann, der für die CDU schon im Bundestag saß! Ein Schelm der dabei Böses denkt...............................

23.05.2020

Dass sich die EU-Kommission schon viel zu sehr in nationale Belange einmischt für die sie eigentlich nicht geschaffen wurde, empfindet der normale Bürger schon längst. Wenn aber Staaten, die auf ihren Haushalt achten, durch die Aufkäufe der EZB für Schulden haften sollen die Länder, die sich sich einen Dreck um ihren eigenen Haushalt scheren zu stützen, darf man sich nicht über dieses Urteil wundern. Wenn ich sehe, wie Brüssel bezgl. Ungarn und Polen u.s.w. agiert, frage ich mich sowieso ob die wissen, wozu die eigentlich da sind. Dass sich Frau von der Leyen jetzt so echauffiert, ist eine Frechheit, denn eigentlich sitzt sie dort für alle Bürger der EU und sollte nicht Deutschland und alle gut haushaltenden Länder, für jedwede Geldverschwendung anderer Länder verantwortlich machen. Ich, für mich jedenfalls, ziehe meinen Hut vor diesem Richter, der den Mut dazu hatte, die EZB Praxis anzuzweifeln. Danke Andreas Voßkuhle