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Berlin
11.03.2014

Kippt die Fünf-Prozent-Hürde?

Nur Parteien, die es über die Fünf-Prozent-Hürde schaffen, ziehen in den Bundestag ein. So ist es bislang. Die Linke und die Grünen wollen diese Regel kippen. Symbolbild
Foto: Uli Deck, dpa

Das Verfassungsgericht hat die Sperrklausel bei der Europawahl für rechtswidrig erklärt. Linke und Grüne fordern auch eine Änderung für den Bundestag. Doch es gibt Widerstand.

2,083 Millionen Stimmen erhielt die FDP, fast ebenso viele, 2,056 Millionen, die „Alternative für Deutschland“. Und doch reichte es bei der Bundestagswahl am 22. September weder für die Liberalen noch für die Euro-Skeptiker für den Einzug in den Bundestag. Beide scheiterten knapp an der seit der Gründung der Bundesrepublik 1949 geltenden Fünf-Prozent-Hürde, die FDP kam auf 4,8 Prozent, die AfD auf 4,7 Prozent. Rechnet man die Stimmen hinzu, die alle weiteren Parteien erhielten, fiel das Votum von fast 6,7 Millionen Bundesbürgern unter den Tisch, die vier im Bundestag vertretenen Parteien repräsentieren lediglich 84,2 Prozent der Wähler.

Chancengleichheit für die Parteien

Nachdem das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde für die Europawahlen am 25. Mai für verfassungswidrig erklärt und die Sperrklausel abgeschafft hat, da sie die Chancengleichheit der Parteien verletze, ist in Berlin eine heftige Debatte über die Zukunft der Klausel auch bei Bundestagswahlen entbrannt. Sowohl die Linken als auch die Grünen forderten Konsequenzen aus der Karlsruher Entscheidung für das deutsche Wahlrecht. „Die Fünf-Prozent-Hürde ist ein undemokratischer Anachronismus“, sagte Bernd Riexinger, der Vorsitzende der Linkspartei. „Wir sind eine erwachsene Demokratie. Zugangshürden sind Demokratiehürden.“ Ähnlich argumentierte auch der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Hans-Christian Ströbele. Die Fünf-Prozent-Klausel, welche die Mütter und Väter des Grundgesetzes eingeführt hatten, um eine Zersplitterung des Parlaments wie in der Weimarer Republik zu verhindern, sei „undemokratisch“. Sie führe dazu, „dass Millionen Wähler im Bundestag nicht vertreten sind“. Das Urteil der Verfassungshüter zur Europawahl sei ein Grund, nun auch die Fünf-Prozent-Klausel für Bundestagswahlen den Karlsruher Richtern zur Überprüfung vorzulegen.

Die Fünf-Prozent-Hürde soll im Grundgesetz verankert werden

Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD wiesen dagegen die Forderung der Opposition nach einer Senkung oder gar Abschaffung der Sperrklausel entschieden zurück. Die Fünf-Prozent-Hürde habe sich „bewährt“, sagte der Innen- und Rechtsexperte der CSU, der Augsburger Abgeordnete Volker Ullrich, gegenüber unserer Zeitung. „Aufgrund der Zufälligkeit der Bundestagswahl 2013, bei der zwei Parteien knapp daran gescheitert sind, darf nicht die grundsätzliche stabilisierende Wirkung der Hürde für die parlamentarische Demokratie infrage gestellt werden.“ Eine Regierung müsse sich auf eine stabile parlamentarische Mehrheit stützen können. „Dafür ist es notwendig, dass Parteien im Bundestag vertreten sind, die ausreichend Wähler mobilisieren können und über gefestigte Strukturen verfügen“, so Ullrich.

In der Unionsfraktion wird darüber diskutiert, die Fünf-Prozent-Hürde im Grundgesetz zu verankern. Für eine Verfassungsänderung sind allerdings Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. In der Länderkammer bräuchte die Große Koalition dafür die Unterstützung der rot-grünen Länder.

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