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  3. Streit über Gesetz: Gutachten: Ist das Infektionsschutzgesetz von Söder rechtswidrig?

Streit über Gesetz
17.04.2020

Gutachten: Ist das Infektionsschutzgesetz von Söder rechtswidrig?

Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder.
Foto: Sven Hoppe, dpa (Archiv)

Plus Im Eiltempo hat der Landtag im März das Gesetz für mehr Infektionsschutz in Bayern beschlossen – Juristen melden Zweifel an. Ist es rechtswidrig?

Was ist medizinisch notwendig, was schränkt Grundrechte und persönliche Freiheit unverhältnismäßig ein? Das ist der grundsätzliche Punkt, an dem sich juristische Auseinandersetzungen, aber auch politische Debatten um Gesetzesvorhaben in Zeiten der Corona-Krise entzünden. Jüngstes Beispiel dafür ist das am 25. März von allen sechs Fraktionen des Landtags im Kampf gegen die Epidemie beschlossene bayerische Infektionsschutzgesetz. Denn gegen Teile des Gesetzes meldet der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem Gutachten erhebliche Bedenken an.

Die Kritikpunkte der Bundestagsjuristen: Mit der Möglichkeit, medizinisches Material zu beschlagnahmen sowie Ärzte und Pflegekräfte für bestimmte Arbeiten zu verpflichten, greife das bayerische Gesetz unzulässig in staatliche Kompetenzen ein. Für den Linken-Politiker, Niema Movassat, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte, ein klarer Fall: Das Gesetz müsse umgehend kassiert werden.

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Die Diskussion ist geschlossen.

17.04.2020

Gerold R.
Ich halte nichts von Politikern, die in der Gegend herumreisen, um sich zu profilieren, während die Bevölkerung bei Androhung von Strafen, falls man nicht den Sicherheitsabstand wahrt bzw. den Bestimmungen nicht Folge leistet, zu Hause bleiben muss? Der Logistikunternehmer wird sich auch freuen, wenn nach den Ausgangsbeschränkungen die Politiker sich bei Ihm bedanken. Schon mal nachgedacht, was so eine Ministerreise für einen Personalaufwand hat?!? Hier ist der Gesundheitsschutz nachrangig?
Weiter: wie vereinbart sich die Kontakt- und Ausgangbeschränkung mit der Öffnung von Geschäften bis 800 m² ab 20.April?!? Soweit mir bekannt ist, kann da jedes Geschäft, egal was angeboten wird, öffnen. Während der Ausgangs-Beschränkungaber darf man nur notwendige, zum Lebensunterhalt nötige Besorgungen tätigen (Bank, Arzt, Lebensmittel, usw.). Theoretisch dürfte man dann da Geschäfte, welche nicht zu diesem Bereich gehören, gar nicht besuchen!

17.04.2020

@Gerold.R. Das hat unser MP und seine Minister wohl nicht verstanden. Die reisen im Land umher (Verkehrsministerien) um sich z.B. bei Logistikunternehmen zu informieren, wie die diese Situation bewältigen und da auch noch die Presse zu Fototerminen einladen? Auf dem Foto ist unter anderem zu sehen, wie 3 Personen nebeneinander hinter der Ladefläche eines LKW stehen. Zur Info: der LKW hat eine max. Breite von 2,5 m. Da wird halt dann mal schnell der Sicherheitsabstand ausgelassen und von wegen max 2 Personen.
Dann: wie ist das den mit der Öffnung der Geschäfte bis max 800 m² ab 20.April.? Lt Verordung besteht doch eine Kontakt- und Ausgangsbegrenzung bis zum 03.Mai. Wie kann ich da "shoppen" gehen und woher weiß ich, welche Geschäfte da geöffnet sind? Also spaziere ich durch die Stadt und such mit die Geschäfte und verstoße so gegen die Verordnung (sind ja nicht für die notwendigen Einkäufe nötig).

17.04.2020

Was spricht dagegen, wenn bayerische Regierungsmitglieder während ihrer Arbeitszeit unterwegs sind und durch ihre Präsenz vor Ort Interesse für die betroffenen Menschen zeigen, die auch Pressetermine abhalten, damit die Öffentlichkeit ihre Arbeit wahrnehmen und nachvollziehen kann? Von Politikern, die im sicheren Homeoffice große Töne spucken, halte ich nichts. Aus Berlin kommt in der Coronakrise für mich ehrlich gesagt wenig brauchbares. Sicher wird Ihnen auch kein Polizist den Kopf abreissen, wenn Sie in einem Einkaufsbummel versuchen herauszufinden, welche Geschäfte offen haben. Dank Internetanschluss bekommen Sie es aber bestimmt vorher heraus.

17.04.2020

In der derzeitigen Situation ist mir der gesunde Menschenverstand wichtiger. Zu irgendwelchen Arbeiten zwingen kann man ohnehin keinen Menschen. Die Ausgangssperre gilt auch für einen Ministerpräsidenten, es gibt nicht zweierlei Maß. Schade um die sinnlose Energie, die ein Abgeordneter namens Niema Movassat verpuffen lässt.

17.04.2020

Sollen halt die Leute, denen unsere Schutzvorschriften nicht passen einfach nach Italien oder Spanien oder so gehen. Wir können uns doch glücklich schätzen, dass aufgrund unserer Regelungen erst so wenig passiert ist.