Das sind die Corona-Regeln in den Bundesländern
In Bayern gelten ab Montag lockerere Corona-Regeln, die von den 7-Tage-Inzidenzen abhängen. Wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Ein Überblick.
Ministerpräsident Markus Söder verkündete am Freitag neue Lockerungen für alle Orte mit einer Inzidenz unter 100. So dürfen sich wieder zehn Personen aus drei Haushalten treffen, bei privaten Feiern sind 50 Personen im Freien erlaubt, wenn die Inzidenz über 50 liegt. Die Regeln für Schulen werden ab dem 21. Juni weiter gelockert. Bisher ist Präsenzunterricht nur in Regionen mit einem Inzidenzwert unter 50 möglich. Auch die Innengastronomie öffnet wieder, Bars, Clubs und Diskotheken bleiben aber geschlossen. In Hotels müssen Besucher nur noch bei der Anreise einen negativen Corona-Test zeigen. Auch Sport im Freien ist wieder vollumfänglich möglich und Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 500 Gästen und Maskenpflicht sind erlaubt. Bayern hat also einiges gelockert, die Sieben-Tage Inzidenz liegt hier aktuell bei 25,3. Aber wie sieht es in anderen Bundesländern aus?
In allen Bundesländern liegt die Sieben-Tage-Inzidenz laut Robert Koch Institut am Sonntag unter 35. Einige Bundesländer haben deshalb ihre Regeln gelockert. In vielen Bundesländern gelten ähnliche Regeln wie in Bayern, in manchen sind sie etwas lockerer.
In allen Bundesländern liegt die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35
In Hamburg (Sieben-Tage-Inzidenz von 19,1) ist die Innengastronomie seit Freitag wieder geöffnet. Besucher müssen einen Corona-Test vorlegen und die Lokale müssen um 23 Uhr schließen. In Teilen des Stadtteils St. Pauli und im Schanzenviertel dürfen Getränke zum mitnehmen ab 20 Uhr nicht mehr verkauft, und auch nicht mitgebracht werden. Am letzten Maiwochenende musste die Polizei im Schanzenviertel eine Versammlung von über 1.000 Feiernden auflösen.
Auch in Berlin (26,5) hat die Innengastronomie seit Freitag, 4. Juni geöffnet. Gäste müssen aber vorher reservieren und einen negativen Corona-Test vorzeigen, den es aber im Außenbereich nicht mehr braucht. Ab Mitternacht herrscht seit dem 4. Juni Alkoholverbot, zuvor galt es bereits ab 23 Uhr. Im Einzelhandel braucht man auch keinen Testnachweis mehr. Anders ist das in Hotels und ähnlichen Übernachtungsmöglichkeiten, die in Berlin am 11. Juni wieder öffnen.
In Brandenburg (13,2) können Essensgäste schon seit dem 3. Juni wieder drinnen sitzen, wenn sie einen negativen Test dabei haben. In Brandeburg sind die Regeln etwas lockerer als in Berlin: Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen öffnen und bei Veranstaltungen im Freien 500 Personen zulassen. Drinnen sind 200 Besucher erlaubt. Bei privaten Feiern wie Hochzeiten dürfen 70 Menschen im Freien zusammenkommen, drinnen sind es 30.
Kulturveranstaltungen sind vor allem im Freien möglich
In Sachsen (24,6) Sind die Schulen in allen Landkreisen, die eine Inzidenz unter 50 haben, normal geöffnet. Der Grenzwert gilt auch für private Treffen mit zehn Personen. In der Gastronomie entfällt wie in vielen anderen Bundesländern ab einer Inzidenz von unter 35 die Testpflicht im Innen- und Außenbereich. Die Testpflicht entfällt bei einer Inzidenz von weniger als 35 auch für Beherbergungs- und Hotelgäste.
Wie auch in Bayern darf in Rheinland-Pfalz (25,5) die Innengastronomie in Orten mit einer Inzidenz unter 100 öffnen. Im Außenbereich von Restaurants fällt die Testpflicht weg. Die Regel gilt seit dem 2. Juni. Seitdem sind außerdem Freizeitparks im Freien, Minigolfanlagen, Freibäder, Badeseen und Saunen öffnen. Es gelten je nach Inzidenz aber Auflagen wie Besucherbegrenzung und Maskenpflicht.
In Thüringen (30) dürfen Restaurantbesucher ab einer Inzidenz von 50 im Lokal sitzen. Ab 35 müssen sie keinen Coronatest mehr vorzeigen. Im Einzelhandel braucht es ab einer Inzidenz von unter 50 keinen Test mehr. Weniger streng sind die Regeln für Hotels. Sie dürfen bei einer Inzidenz von unter 100 öffnen. Gleiches gilt für Freizeiteinrichtungen wie Freibäder, Gedenkstätten oder Museen. Zoos, Kinos und Theater dürfen ihre Innenbereiche ab einer Inzidenz von weniger als 50 öffnen.
Lockerere Regeln im Privaten im Saarland, in Sachsen-Anhalt und Bremen
Für private Treffen gelten im Saarland (29,6) andere Regeln als anderswo: Bis zu fünf Personen aus fünf verschiedenen Haushalten dürfen sich dort treffen. Das ist seit dem 4. Juni erlaubt. Coronatests brauchen sie dafür genausowenig, wie im Einzelhandel. Ab dem 11. Juni benötigen auch Besucher der Außengastronomie keinen mehr. Dann sollen weitere Lockerungen bekanntgegeben werden.
In Sachsen-Anhalt (18,7) wird in den Gegenden gelockert, wo die Inzidenz seit fünf Tagen unter 35 liegt. Dort braucht man keine Testpflicht im Außenbereich von Lokalen und diese dürfen dann im Innenbereich länger als bis 22 Uhr öffnen. Auch Kinos, Theater und Schwimmbäder öffnen bei einer dauerhaft niedrigen Inzidenz. Besonders locker sind in dem Fall die Regeln bei privaten Treffen: Zehn Personen aus insgesamt zehn verschiedenen Haushalten dürften zusammenkommen.
In Bremen (25,2) wurden die Regeln schon am 31. Mai gelockert. Anders als in Bayern und Brandenburg dürfen nur 250 Personen zu Veranstaltungen unter freiem Himmel kommen. Für Kultur- und Sportveranstaltungen in Innenräumen, wie beispielsweise in Theatern oder Kinos, gilt weiterhin eine Testpflicht und es dürfen maximal 100 Personen zusammenkommen. Ab dem 14. Juni gilt die Testpflicht nur noch bei einer Inzidenz über 35. Das gilt auch für die Innengastronomie, die in Bremen bis 23 Uhr öffnen darf. Auch Freibäder sind geöffnet, Hallenbäder bleiben noch geschlossen. Die Regeln für private Treffen sind etwas lockerer: Es dürfen sich fünf Personen aus fünf verschiedenen Haushalten treffen – oder beliebig viele Personen aus zwei Haushalten.
Die norddeutschen Bundesländer haben die geringsten Corona-Zahlen
Die niedrigste Sieben-Tage-Inzidenz hat Stand 6. Juni Mecklenburg-Vorpommern mit 8,4 gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern. Hier ist auch einiges wieder möglich: In Gaststätten dürfen bis zu 30 Personen zusammenkommen. Schon seit dem 28. Mai dürfen Hotels für Einheimische öffnen und seit dem 1. Juni für Gäste aus allen Bundesländern. Auch hier genügt wie in anderen Bundesländern ein Corona-Test bei der Anreise. Er muss nicht mehr alle drei Tage wiederholt werden. Die Schulen sind im Regelbetrieb wieder geöfnet.
Schlesweig-Holstein (12,5) hat die zweitniedrigste Inzidenz. Trotzdem gelten im Norden weiterhin einige Corona-Vorschriften. Es dürfen sich maximal zehn Personen privat treffen. Und in Restaurants gilt, anders als in anderen Bundesländer, auch bei einer Inzidenz unter 35 eine Testpflicht. In anderen Bereichen ist mehr möglich: Überall in Schleswig-Holstein findet in den Schulen wieder Präsenzunterricht statt.
Niedersachsen (17,6) hat einige Regeln noch nicht auf die 35-er Marke angepasst. Hier dürfen sich weiterhin zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Schulen haben den Präsenzunterricht in den Landkreisen wieder aufgenommen, wo die Inzidenz unter 50 liegt. Bezüglich Übernachtungsmöglichkeiten gibt es Regeln für eine Inzidenz unter 35: Hotels und Herbergen dürfen dann alle Betten vermieten. Wo die Inzidenz über 35 liegt, dürfen 80 Prozent der Betten vermietet werden, bei einer Inzidenz über 50 sind es 60 Prozent.
In Nordrhein-Westfalen können mehr Menschen zu Kulturveranstaltungen
Seit dem 5. Juni gibt es auch in Nordrhein-Westfalen (28,1) geänderte Regeln im Umgang mit dem Coronavirus. Bei Kulturveranstaltungen sind in geschlossenen Räumen bis 1000 getestete Personen und beliebig viele geimpfte oder genesene zugelassen. Die Unterscheidung zwischen Geimpften und Getesten soll auch auf Musikfestivals gelten, die ab dem 1. September wieder möglich sein sollen. Auch beim Sport gibt es mehr Freiheiten als anderswo, Voraussetzungen sind aber Coronatests: Bis zu hundert Getestete dürfen mit beliebig vielen Genesenen und Geimpften draußen Sport treiben.
In Hessen (28,7) dürfen Restaurants ihre Außenbereiche in den meisten Landkreisen öffnen, generell gelten aber noch vergleichsweise strenge Regeln. Hier gibt es einen Drei-Stufen-Plan, der sich an den Inzidenzwerten 100, 50 und 35 orientiert. Aktuell gilt in den meisten Orten Stufe 2, weil die Inzidenz entweder seit 14 Tagen unter 100 oder seit fünf Tagen unter 50 liegt. Schülerinnen und Schüler haben Präsenzunterricht, müssen sich aber zweimal pro Woche auf Corona testen. Im Privaten dürfen sich zwei Haushalte oder zehn Personen treffen, beim Besuch der Innengastronomie gibt es eine Testpflicht. Mannschaftssport ist unter Auflagen möglich und bei Veranstaltungen dürfen sich draußen 200 und drinnen 100 Personen aufhalten.
Wie auch in Bayern, gibt es in Baden-Würtemberg (29,5) ab Montag den 7.6. neue Corona-Regelungen. Zu Veranstaltungen im Freien sind bei einer Inzidenz unter 35 wieder 750 Personen zugelassen. In Gastronomiebetrieben dürfen 50 Personen gemeinsam feiern, müssen sich aber vorher auf Corona testen lassen. Wer die Außengastronomie besucht, raucht hingegen keinen Test mehr vorzuzeigen. Vereins- und Hochschulsport ist mit 20 Personen im Freien wieder möglich, bei Wettkämpfen dürfen 500 Zuschauer zusehen, drinnen sind 250 Besucher erlaubt. In Schulen gelten Coronatests jetzt für 60 Stunden. Schülerinnen und Schüler müssen ihn zeigen, wenn sie an schulischen Angeboten wie Sport teilnehmen möchten.
Lesen Sie auch:
Die Diskussion ist geschlossen.